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200 Euro-Energiepreispauschale für Studierende gemäß EPPSG kann ab Mitte März 2023 beantragt werden
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschüler:innen sowie Berufsfach-schüler:innen (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) beschlossen.
Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro seit dem 15. März bis Ende September 2023 für alle Antragsberechtigten möglich.
Die offizielle Webseite zum EPPSG finden Sie unter: www.einmalzahlung200.de
Was bedeutet das EPPSG für die Studierenden?
Studierende erhalten auf Antrag eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe
von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Eine Beantragung der Leistungen ist notwendig, da nicht alle erforderlichen Daten für eine direkte Auszahlung (z. B. Bankverbindungen) vorliegen.
Die Zahlung beantragen können:
- Studierende,
- Schüler:innen in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
- Schüler:innen in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln sowie
- Schüler:innen in vergleichbaren Bildungsgängen.
Die Pauschale erhalten auch ausländische Studierende, Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, duale Studierende, Studierende im Urlaubssemester sowie erwerbstätige Studierende.
Studierende benötigen ein BundID-Konto.
Die Registrierung erfolgt dort entweder mit eID (neuer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, europäische eID) oder einem ELSTER Zertifikat. Falls die BundID nur mit Kennung und Passwort erstellt wird, wird zusätzlich zum Zugangscode eine PIN benötigt. Die anspruchsberechtigten aktiven Studierenden haben die PIN Mitte März 2023 an ihre studentische E-Mail-Adresse erhalten. Der Zugangscode wurde zum 15. März erzeugt und wird über das HISinONE-Portal zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen oder Problemen steht das Funktionspostfach Einmalzahlung200@hs-flensburg.de beim Studierendenservice zur Verfügung.
Bereits exmatrikulierte Studierende können den Code sowie die PIN über das Funktionspostfach Einmalzahlung200@hs-flensburg.de beantragen und legen der E-Mail eine Kopie des Personalausweises mit aktueller Adresse bei.
Weitere Informationen zum EPPSG finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/faq-haeufige-fragen-und-antworten
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/einmalzahlung-studierende-2143736
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html