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BAföG-Leistungsnachweis

Blick über eine Wiese auf die Rückseite der Mensa und des audimax auf dem Flensburger Campus.

Vom fünften Fachsemester an wird dir BAföG nur noch dann gezahlt, wenn du den üblichen Leistungsstand zum Ende des vorhergehenden Semesters erreicht hast.

Dass du diesen üblichen Leistungsstand erreicht hast, kann dir unser Prüfungsmanagement bescheinigen.

Gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat der Prüfungsausschuss der Hochschule Flensburg in seiner Sitzung am 13.11.2020 die Regelungen für den üblichen Leistungsstand des jeweils erreichten Fachsemesters festgelegt. Wie viele Leistungspunkte (Credit Points) du für einen positiven BAföG-Leistungsnachweis in den unterschiedlichen Semestern erreichen musst, haben wir dir in dieser Übersicht aufgelistet.

Bitte beachte, dass das Ausstellen dieser Bescheinigung durch das Prüfungsmanagement bis zu einer Woche dauern kann.

Aktueller Hinweis zum BAföG in Verbindung mit der Corona-Situation

Auch wenn es nicht originäre Aufgabe der Hochschule ist, möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine ausführliche Darstellung zu den Regelungen für BAföG-Bezug und ggf. entstehende Studienverzögerungen online gestellt wurde: hier findest du die aktuellen Informationen.

In aller Kürze vorab: Es gibt wegen der Corona-Situation keine Nachteile beim BAföG.