Vom fünften Fachsemester an wird Ihnen BAföG nur noch dann gezahlt, wenn Sie den üblichen Leistungsstand zum Ende des vorhergehenden Semesters erreicht haben.
Dass Sie diesen üblichen Leistungsstand erreicht haben, kann Ihnen unser Prüfungsmanagement bescheinigen.
Gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat der Prüfungsausschuss der Hochschule Flensburg in seiner Sitzung am 13.11.2020 die Regelungen für den üblichen Leistungsstand des jeweils erreichten Fachsemesters festgelegt. Wie viele Leistungspunkte (Credit Points) Sie für einen positiven BAföG-Leistungsnachweis in den unterschiedlichen Semestern erreichen müssen, haben wir Ihnen in dieser Übersicht aufgelistet.
Bitte beachten Sie, dass das Ausstellen dieser Bescheinigung durch das Prüfungsmanagement bis zu einer Woche dauern kann.
Aktueller Hinweis zum BAföG in Verbindung mit der Corona-Situation
Auch wenn es nicht originäre Aufgabe der Hochschule ist, möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine ausführliche Darstellung zu den Regelungen für BAföG-Bezug und ggf. entstehende Studienverzögerungen online gestellt wurde: hier finden Sie die aktuellen Informationen.
In aller Kürze vorab: Es gibt wegen der Corona-Situation keine Nachteile beim BAföG.