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Bewerbung für Master-Studiengänge

Wer einen Bachelor-Abschluss besitzt und die Zulassungsvoraussetzungen des Studiengangs erfüllt, kann sich um einen Master-Studiengang bewerben. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheidet ein Vergabeverfahren.

Sollten Sie Ihren Bachelorabschluss noch nicht erreicht haben, jedoch ein Masterstudium bereits beginnen wollen, ist auch eine vorläufige Einschreibung im Bachelor-Master-Übergang für bis zu 2 Semester möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

In wenigen Schritten zum Master-Studienplatz:

  1. Schritt: Fristgerechte Online-Bewerbung an der Hochschule Flensburg durch Hochladen der Bewerbungsunterlagen
  2. Schritt: Bewerbungsschluss bzw. Vergabeverfahren abwarten
  3. Schritt: Zulassungsbescheid erhalten
  4. Schritt: Einschreibung/Immatrikulation vorbereiten und vornehmen lassen

Die Bewerbung für ein Master-Studium erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal.

Besonderheiten für einzelne Studiengänge

Bewerbung für den Master Design, Film & Marketing

Deine Bewerbung für diesen Masterstudiengang sollte zusätzlich zu den üblichen Unterlagen noch folgendes enthalten:

  • ein Motivationsschreiben, welches Interessenschwerpunkte und mögliche Themengebiete, die du gerne im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit bearbeiten möchtest, auf ein bis zwei Seiten zusammenfasst
  • für Bewerber*innen aus gestalterischen Studiengängen: 4 bis 10 Arbeitsproben als PDF oder ein Link zum eigenen Portfolio (keine Arbeiten auf Papier oder dreidimensionalen Produkte)
  • für Bewerber*innen aus nicht-gestalterischen Studiengängen: falls vorhanden, ebenfalls die unter dem zweiten Punkt genannten Arbeitsproben oder alternativ eine Beschreibung praktischer Erfahrungen oder praxisrelevanter Berührungspunkte, insbesondere mit Design- und Film-Projekten oder Wirtschaftspraktika (bitte ins Motivationsschreiben mit aufnehmen)
  • eine Liste etwaiger Auszeichnungen, Preise und Veröffentlichungen sowie künstlerisch-gestalterisch relevanter Fort- und Weiterbildungen.

Es wird vorausgesetzt, dass du einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem gestalterischen, medienbezogenen, wirtschaftlichen oder künstlerischen Studiengang im Umfang von mindestens 210 CP besitzt.

Studienbewerberinnen und -bewerbern, die in einem nicht künstlerisch-gestalterisch orientierten Studiengang studiert haben, kann die Auflage erteilt werden, zusätzliche gestalterische Module aus dem Bachelor-Studienangebot der Hochschule nachzuholen, um ein gemeinsames Studienniveau zu erreichen. Die Entscheidung hierüber trifft die Auswahlkommission. Solltest du dich mit einem 180 CP Bachelor bewerben, müssen die fehlenden 30 Leistungspunkte nachgeholt werden. Dies kann während des Studiums erfolgen. Die Auswahlkommission wird diesbezüglich nach erfolgreicher Bewerbung mit dir zusammen individuell geeignete Module festlegen.