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Promovieren an der Hochschule Flensburg

Junger Mann sitzt an seinem Laptop in einer Bibliothek. Hinter ihm, zum Teil nur unscharf zu erkennen, andere Lernende und Bücherregale.

Die stetig steigende Zahl exzellenter Dissertationen belegt die Praxisnähe der Forschung an der Hochschule Flensburg. Den Studierenden selbst eröffnet die kooperative Promotion vielfältige Möglichkeiten. Promotionen an der Hochschule Flensburg werden durch Professor*innen unserer Hochschule betreut und anschließend an kooperierenden Hochschulen mit Promotionsrecht begutachtet.

Im Rahmen eines Promotionsverfahrens liefern Promovierende einen eigenständigen Beitrag zur Forschung und weisen so ihre Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nach. Grundsätzlich kann der Doktor*ingrad nur durch Hochschulen mit Promotionsrecht verliehen werden. Die Hochschule Flensburg besitzt zurzeit kein eigenständiges Promotionsrecht; das 2017 gegründete landesweite Promotionskolleg befindet sich jedoch bereits im Aufbau.

Es besteht aber die Möglichkeit, dass Professor*innen der Hochschule Flensburg in Kooperation mit entsprechend berechtigten Hochschulen die Betreuung, Begutachtung und Prüfung im Promotionsverfahren übernehmen. Die Anforderungen und Bedingungen einer Promotion sind in den Promotionsordnungen der kooperierenden Hochschulen geregelt. Mit den Betreuenden an der Hochschule Flensburg empfiehlt es sich, eine Betreuungsvereinbarung abzuschließen.

FAQ – häufig gestellte Fragen von Promovierenden, Betreuenden und Interessierten

Was sind die Voraussetzungen für eine Promotion?

Grundsätzlich ist eine hohe Motivation sowie Freude am Forschen zu empfehlen, um ein Promotionsthema über einen längeren Zeitraum intensiv und eigenverantwortlich bearbeiten zu können. Die formellen Voraussetzungen zur Promotion sind in den Promotionsordnungen der jeweiligen Hochschulen mit Promotionsrecht festgehalten. Die meisten Hochschulen fordern eine Masternote von 2,0 oder besser.

Kann ich mit einem Master einer Hochschule für angewandte Wissenschaften / Fachhochschule promovieren?

Ja, ein an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen erworbener Masterabschluss berechtigt genauso wie ein gleichwertiger Abschluss an einer Universität grundsätzlich zur Promotion.

Muss ich bereits ein Promotionsthema haben oder wird dieses durch die Betreuenden vorgegeben?

Beide Varianten sind üblich. Sie können sich sowohl auf Vorschläge von Betreuenden einlassen bzw. bewerben als auch Betreuende versuchen von ihrem eigenen Promotionsthema zu begeistern. Dafür sollten Sie mithilfe eins ausführlichen Exposés und im persönlichen Austausch das Interesse der Betreuenden an Ihrer Forschungsfrage wecken.

Wie finde ich Betreuende an der Hochschule Flensburg und wie an einer Universität mit Promotionsrecht?

Sprechen Sie mit Professor*innen und Dozent*innen aus Ihrem (oder einem verwandten) Fachbereich über Ihr Promotionsvorhaben. Diese haben ggf. auch Vorschläge und Kontakte zu potentiellen Betreuenden an Hochschulen mit Promotionsrecht oder besitzen durch eine Zweitmitgliedschaft an einer entsprechenden Hochschule selbst die Berechtigung, Promotionen zu betreuen. Sollte dies nicht zum erwünschten Erfolg führen, empfiehlt es sich eine Literaturrecherche durchzuführen, um anschließend mit einem ausführlichen Exposé Kontakt zu jenen Professor*innen aufzunehmen, welche in jüngster Vergangenheit in Ihrem Forschungsbereich veröffentlicht haben.

Wie ist das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden an der Hochschule geregelt (Betreuungsvereinbarung)?

Die Hochschule Flensburg bietet Promovierenden und Betreuenden die Möglichkeit, eine gemeinsame Betreuungsvereinbarung zu unterzeichnen. Das Ziel der Betreuungsvereinbarung ist, den an der Hochschule Flensburg gewohnten professionellen Umgang miteinander auch formell zu sichern, sowie Regeln für die Konfliktvermeidung und -lösung aufzustellen. Dabei verpflichten sich die Betreuenden zur regelmäßigen und konstruktiven fachlichen Betreuung und die Promovierenden zur regelmäßigen Berichterstattung.

Wie ist der derzeitige Stand des Promotionskollegs?

Zukünftig soll auch die Möglichkeit einer Promotion über das Promotionskolleg Schleswig-Holstein möglich werden. Das Promotionskolleg wurde am 23.11.2017 gegründet. Der zugehörige Paragraph ist §54a des Hochschulgesetzes. Bevor eine Promotion an dem landesweiten Promotionskolleg möglich wird, muss noch der Organisationssatzung des Promotionskollegs durch die Universitäten des Landes zugestimmt und das Kolleg durch den Wissenschaftsrat akkreditiert werden. (Stand 13.03.2020)

Ist eine Promotion immer mit einer Anstellung als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in verbunden?

Nein, eine Promotion kann auch ohne eine Anstellung an einer Hochschule erfolgen. Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre Betreuenden auch gleichzeitig eine Möglichkeit der Anstellung für Sie bereitstellen können.

Wie lange dauert eine Promotion?

Die durchschnittliche Dauer einer Promotion (beginnend nach Selbsteinschätzung bis zur mündlichen Prüfung) beträgt in der Regel zwischen 3,5 und 4,5 Jahren (Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017).

Die tatsächliche Länge Ihrer Promotion hängt hingegen von vielen Rahmenbedingungen ab. Arbeiten Sie nebenbei Vollzeit oder haben Sie eine Promotionsstelle? Haben Sie bereits ein Thema und ein Forschungsdesign? Wie leicht ist der Zugang zu Ihren Forschungsdaten? All diese Faktoren können dazu führen, dass Sie entweder deutlich schneller Ihr Promotionsverfahren abschließen oder auch mehr Zeit hierfür benötigen. Die Erfahrung zeigt, dass Sie durchschnittlich 20 Stunden in der Woche für die Arbeit an Ihrer Promotion zur Verfügung haben sollten. Dabei kann natürlich phasenweise mal mehr oder weniger Zeit zur Verfügung stehen.

Wie kann ich die Promotion finanzieren?

Sie können sich während der Promotion zum einen über eine Stelle als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in in einem Forschungsprojekt bzw. über eine Promotionsstelle finanzieren. Zum anderen besteht die Möglichkeit der Finanzierung durch Tätigkeiten außerhalb des Wissenschaftsbetriebes oder über Promotionsstipendien. Zudem besteht für Angehörige der Hochschule Flensburg die Möglichkeit der Finanzierung gemäß der Forschungsleitlinie 3.C/Innopool. Darüber lässt sich u.a. die Teilnahme an Konferenzen, Tagungen und Workshops finanzieren. Überdies können hierüber auch Boni für wissenschaftliche Veröffentlichungen beantragt werden. Der Antrag auf Innopool Förderung befindet sich als Anlage am Ende der Forschungsleitlinie.

Besteht die Möglichkeit einer kumulativen Dissertation?

Anstatt die Dissertation in Form einer Monografie zu verfassen, bieten viele Hochschulen auch die Möglichkeit über mehrere eigenständigen Publikationen kumulativ zu promovieren. Ob das Anfertigen einer kumulativen Dissertation möglich ist und welche Anforderungen an eine kumulative Dissertation bestehen, ist in den Promotionsordnungen der jeweiligen Hochschulen festgehalten.

Gibt es am Flensburger Campus ein Netzwerk von Promovierenden?

Ja, mit dem DokTreff HS vernetzen sich die Promovierenden der Hochschule Flensburg u.a. über eine StudIP Gruppe. Darüber hinaus besteht mit dem DokNet der Europa-Universität Flensburg ein Doktorand*innen-Netzwerk, das allen Promovierenden am Flensburger Campus offensteht. Über den DokNet-Verteiler informiert das Netzwerk u.a. über aktuelle Ausschreibungen und Veranstaltungen.