Du hast dich für einen Studiengang an der Hochschule Flensburg entschieden? Sehr gut. Wie das Bewerbungsverfahren genau abläuft, erfährst du hier.
Für Bewerbungen zum Sommersemester 2025 öffnen wir unser Bewerbungsportal am 27. November 2024.
Wenn du dich für ein Studium an der Hochschule Flensburg entschieden hast, bewirbst du dich über unser Online-Bewerbungsportal.
Bewerbungsfristen
Für unsere Studiengänge gelten folgende Bewerbungszeiträume:
- Wintersemester
- zulassungsbeschränkte Studienangebote: 15. Mai - 15. Juli d. J.
- zulassungsfreie Studienangebote: 15. Mai - 31. August d. J.
- Sommersemester
- zulassungsbeschränkte Studienangebote: 1. Dezember - 15. Januar d. J.
- zulassungsfreie Studienangebote: 1. Dezember - 28. Februar d. J.
Welche Studiengänge im Winter- oder im Sommersemester beginnen, findest du auf den jeweiligen Studiengangsseiten.
Wir empfehlen dir, dich so frühzeitig es geht, zu bewerben und einschreiben zu lassen, um gut ins Studium zu starten und um Vorkursangebote, die TOP-Wochen und anderes mehr wahrnehmen zu können.
Falls du dich nach dem Bewerbungsschluss noch für ein Studium interessierst, wende dich bitte direkt an uns.
Zulassungsverfahren und Auswahlkriterien
Bei unseren zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheidet die Abitur-Abschlussnote, ob du einen Studienplatz für einen bestimmten Studiengang erhältst. Falls du eine duale Ausbildung abgeschlossen hast oder du nach dem Bachelorabschluss qualifiziert berufstätig warst, verbessert dies deine Verfahrensnote. Der genaue Grenzwert (NC), bis zu dem die Bewerber*innen zugelassen werden, ist je nach Studiengang unterschiedlich.
Für zulassungsfreie Studiengänge kannst du dich ohne Zulassungsverfahren sofort einschreiben. Die Hochschule benötigt hierfür von dir neben den 3 Erklärungsformblättern einen Nachweis deiner Hochschulzugangsberechtigung, den Zahlungsnachweis der Semester- sowie Einschreibgebühr und einen elektronischen Krankenversicherungsnachweis.
Kein Studienplatz - was nun?
Wie geht’s weiter, wenn der Wunschstudienplatz doch nicht dabei ist?
Wer in zulassungsbeschränkten Studiengängen abgelehnt wird, kann möglicherweise im Nachrückverfahren noch einen Studienplatz bekommen.