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Krankenversicherung

Wenn du bei uns studierst, musst du über eine Krankenversicherung verfügen. Damit wir dich zu Beginn deines Studiums einschreiben können, benötigen wir Informationen zu deiner Versicherung.

Ab wann besteht Versicherungspflicht?

Die Versicherungspflicht, die sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V) zur gesetzlichen Krankenversicherung ergibt, gilt ab dem Semesterbeginn, frühestens aber mit dem Tag Ihrer Einschreibung.

  • Zum Sommersemester beginnt die Versicherungspflicht jeweils am 1. März.
  • Zum Wintersemester beginnt die Versicherungspflicht jeweils am 1. September.

Krankenversicherungspflicht für Studierende in Deutschland

Für die Einschreibung an der Hochschule wird gemäß § 5 Abs. 1. Nr. 9 SGB V in Verbindung mit § 199a SGB V (Informationspflicht bei krankenversicherten Studenten) dein Versichertenstatus benötigt. Wenn du gesetzlich versichert bist, wende dich bitte an deine Krankenkasse und bitte um Übermittlung deines Versicherungsstatus an die Hochschule Flensburg.

Solltest du im Laufe deines Studiums die Krankenkasse wechseln, muss uns die neue Krankenkasse dies elektronisch melden. In diesem Fall bitten Sie Ihre neue Krankenkasse um Übermittlung Ihres Versicherungsstatus an die Hochschule Flensburg.

Hinweis:

Seit dem 01.12.2021 wird dein Versicherungsstatus von der Krankenkasse elektronisch an die Hochschule übermittelt. Bescheinigungen in Papierform werden nicht mehr akzeptiert. Bei Änderungen deines Versicherungsstatus (oder bei Wechsel der Krankenkasse) bitte deine Krankenkasse um elektronische Mitteilung an die Hochschule Flensburg.

Die Absendernummer der Hochschule Flensburg für den automatisierten Datenaustausch lautet: H0000024

Du bist privat versichert?

Wenn du privat versichert bist, benötigt die Hochschule eine Bestätigung darüber, dass du von der Versicherungspflicht befreit bist. Dazu wende dich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse. Diese wird der Hochschule eine Meldung über deine Befreiung von der Versicherungspflicht übersenden.

Die Befreiung gilt in der Regel für die komplette Studienzeit. Ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist während des Studiums in diesem Fall nicht möglich.

Eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen findest du z. B. auf dieser Seite.

Krankenversicherungspflicht für Studierende aus dem EU-/EWR-Ausland

Wenn du in einem Land der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums deinen Hauptwohnsitz hast und bei uns studierst, musst du in diesem Land gesetzlich versichert sein.

Damit du an der Hochschule Flensburg zum Studium eingeschrieben werden kannst, benötigen wir eine Bestätigung darüber, dass du von der Versicherungspflicht befreit bist. Dazu wende dich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Diese wird der Hochschule eine Meldung über deine Befreiung von der Versicherungspflicht übersenden.

Eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland findest du z. B. auf dieser Seite.

Krankenversicherungspflicht für Studierende aus dem übrigen Ausland

Wenn du zum Studium aus einem Land zu uns kommst, das nicht der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, musst du mit dem Tag deiner Einreise nach Deutschland über eine deutsche Krankenversicherung verfügen.

Um dich für ein Studium an der Hochschule Flensburg einschreiben zu können, benötigen wir die Bestätigung deines Versicherungsstatus. Wende dich dazu bitte an deine Krankenkasse und bitte um Übermittlung des Versicherungsstatus an die Hochschule Flensburg.

Eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland findest du z. B. auf dieser Seite.