In der Studienrichtung Energie- und Umweltmanagement gehört ein Auslandssemester verpflichtend zu Ihrem Studium. Aber auch sonst, können Sie an einer internationalen Hochschule Ihr Wissen und Ihren Horizont erweitern. Alles, was Sie wissen müssen und die Formulare, die Sie für die Vorbereitung und die Anerkennung Ihres Auslandsaufenthalts brauchen, finden Sie hier.
Informationen zum Studiengangswechsel
Wenn Sie nach oder aus einem anderen Studium heraus in den Studiengang Energiewissenschaften wechseln möchten, müssen Sie sich an der Hochschule Flensburg für diesen Studiengang bewerben. Dabei können Sie einen Antrag auf Aufnahme in ein höheres Fachsemester stellen. Über die Einstufung wird nach Sichtung der eingereichten Unterlagen individuell entschieden.
Nachdem Sie in den Studiengang aufgenommen wurden, können unter Umständen Leistungen, die Sie zuvor in anderen Studiengängen erbracht haben, anerkannt werden. In jedem Fall entscheiden darüber die jeweiligen Fachdozenten und -dozentinnen.
Anerkennung bereits erbrachter Leistungen
Um solche Leistungen anerkennen zu lassen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Erfragen Sie bei den entsprechenden Lehrenden im Studiengang Energiewissenschaften, ob eine zuvor erbrachte Leistung anerkannt werden kann.
- Danach füllen Sie einmalig und für alle Fächer, in denen eine zuvor erbrachte Leistung anerkannt wird, gesammelt das Formular zur Anerkennung von Leistungen aus anderen Studiengängen aus und lassen es von den jeweiligen Lehrenden unterschreiben.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie beim für den Studiengang verantwortlichen Professor ein, damit es von dort an das Prüfungsamt geleitet werden kann. Bitte legen Sie unbedingt auch eine Dokumentation der zuvor erbrachten Leistungen ist bei.
Das oben beschriebene Verfahren gilt entsprechend auch, wenn Sie Leistungen, die Sie außerhalb der Hochschule erbracht haben, anrechnen lassen möchten.
Wechsel aus Vorgängerstudiengängen RET, EUM oder EES
Wenn Sie aus einem der Vorgängerstudiengänge RET, EUM oder EES der Hochschule Flensburg in den Studiengang Energiewissenschaften wechseln, gilt abweichend folgende Regelung:
- Nach der Einschreibung stellen Sie beim Prüfungsamt einen formlosen Antrag auf pauschale Anerkennung der Leistungen, die Sie im vorangegangenen Studium erbracht haben.
- Für die pauschale Anerkennung gelten die Regelungen der weiter oben aufgeführten Äquivalenzlisten.
- Sollen einzelne Leistungen nicht gemäß Liste anerkannt werden, ist dies im oben genannten formlosen Antrag mitzuteilen.