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Auslandssemester im Bachelor Energiewissenschaften

In der Studienrichtung Energie- und Umweltmanagement gehört ein Auslandssemester verpflichtend zu Ihrem Studium. Aber auch sonst, können Sie an einer internationalen Hochschule Ihr Wissen und Ihren Horizont erweitern.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich für die Studienrichtung Energie- und Umweltmanagement entschieden haben, verbringen Sie das sechste Semester Ihres Studiums verpflichtend im Ausland. Sie können natürlich auch eine Hochschule im Ausland besuchen, wenn Sie in einer der anderen beiden Studienrichtungen studieren. Wo Sie Ihr Auslandssemester absolvieren, entscheiden Sie selbst. An der Gasthochschule vertiefen Sie das Fachwissen, das Sie bis hierhin erworben haben nach eigener Wahl.

Sprachzeugnis

Falls Sie für die Bewerbung an einer ausländischen Hochschule ein Sprachzeugnis gemäß den Richtlinien des DAAD für die englische Sprache benötigen, können Sie dies bei Gavin Hodgkinson bekommen. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin mit Herrn Hodgkinson.

Learning Agreement

Vor Aufnahme Ihres Studiums im Ausland schließen Sie mit der Hochschule ein Learning Agreement ab. In dieser Studienvereinbarung legen Sie verbindlich fest, welche Module Sie an der Gasthochschule belegen. Ist anhand des Titels eines Moduls nicht zu erkennen, dass Sie hier an der Hochschule Flensburg nicht schon ein gleichartiges Modul belegt haben, ist eine ausgedruckte Modulbeschreibung des Moduls nötig.

Wenn Sie an einer Hochschule studieren wollen, die Kreditpunkte nicht nach ECTS vergibt, benötigen Sie ferner eine nachvollziehbare Umrechnung der Credits an der ausländischen Hochschule in ECTS. Im Zweifelsfall ist dies immer über die Berechnung der Workload (Studium, Studienjahr, Semester, Modul) möglich. Das Learning Agreement kann nur genehmigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Änderung der Studienvereinbarung im Ausland sind möglich, bedürfen aber ebenfalls der Genehmigung des Programmverantwortlichen.

Formulare zum Download

Bitte benutzen Sie nur diese Vordrucke und fertigen Sie eine zusätzliche Kopie an, die nach Prüfung Ihrer Kurse beim Programmverantwortlichen bleibt.

Umrechnung von Noten

Dieses Beispiel kann Ihnen dabei helfen, Ihre im Ausland erbrachten Leistungen in das deutsche Notensystem umzurechnen. Wenn das von der Gasthochschule ausgestellte Transcript of Records keine Umrechnung der Noten enthält, besorgen Sie sich von Ihrer Gasthochschule bitte eine Tabelle aus der ersichtlich ist, welche prozentuale Leistung zum Erreichen einer bestimmten Note erforderlich ist (z.B.: 90% für grade A). Bitte stellen Sie sicher, dass diese Tabelle durch Stempel und Unterschrift bestätigt wird.

Möglicherweise verwenden unterschiedliche Lehrende unterschiedliche Maßstäbe, so dass es sinnvoll sein kann, je Fach ein entsprechendes Schreiben zu besorgen. Falls dies nicht der Fall sein sollte reicht selbstverständlich ein allgemeines Schreiben oder ein Ausdruck (mit Link) einer entsprechenden Internetseite der Hochschule. Ohne eine solche Zuordnungstabelle kann sich die Anerkennung Ihrer Leistungen an der Hochschule Flensburg erheblich verzögern.

Aus der Zuordnungstabelle muss hervorgehen, welche Prozentzahl zum Erreichen der besten Note (entsprechend unserer 1,0) und welche zum Bestehen (entsprechend unserer 4,0) erforderlich sind (Nmax, Nmin). Im oben hinterlegten Beispiel ist Nmax = 80 und Nmin = 35. Die deutsche Note wird nach folgender Formel berechnet:

dN = 1 + 3 *(Nmax - N)/(Nmax -Nmin)

Die einzelnen Bestandteile der Gleichung sind:

  • dN: die gesuchte Note im deutschen System,
  • Nmax: die beste erreichbare Note (oder die Prozentzahl die unserer besten Note entspricht),
  • Nmin: die schlechteste zum Bestehen notwendige Note (Prozentzahl), und
  • N: die von Ihnen erreichte Note.

Die Rundung erfolgt kaufmännisch zur nächsten Note.

Dieses Vorgehen ist notwendig, da eine ECTS Note eine relative Note ist, in Deutschland aber absolute Noten vergeben werden und auch nur diese zur Berechnung Ihrer Abschlussnote herangezogen werden. Viele Hochschulen im Ausland ermitteln zunächst selbst absolute Noten in jeweils unterschiedlichen, meist länderspezifischen Systemen. Erst in einem zweiten Schritt werden dann relative Noten nach dem ECTS System oder anderen Systemen ermittelt. Viele Hochschulen benutzen auch lineare Abbildungen zwischen Prozentwerten und den grades A,B,C usw. In diesem Fall sind die grades natürlich nicht relativ.

Formular zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Mit diesem Formular können Sie die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen beim Prüfungsmanagement beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung nur nach dem unten beschriebenen Verfahren ablaufen kann. Per E-Mail übersandte Dokumente werden nicht bearbeitet, ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Formulare. Füllen Sie also bitte das Formular mit Ihrem Computer aus, kreuzen Sie an wie mit eventuellen zusätzlichen Wahlfächern verfahren werden soll und drucken es anschließend aus. Felder, die Sie mit dem Computer nicht ausfüllen können, lassen Sie bitte leer. Diese Felder werden vom Studiengangsbeauftragten ausgefüllt.

Bitte achten Sie darauf, dass die Anzahl der Kreditpunkte im Wahlpflichtbereich in der Summe nur 25 CP betragen darf, selbst wenn Sie mehr Kreditpunkte erbracht haben. In der Spalte "ausländische Note" tragen Sie bitte die von Ihnen erreichte Prozentzahl oder die im Ausland erzielte absolute Note ein. Die deutsche Note errechnen Sie nach der oben erläuterten Formel dN = 1 + 3 *(Nmax - N)/(Nmax -Nmin).

Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Anschließend legen Sie dem Studiengangsbeauftragten bitte folgende Dokumente vor:

  • das Formular
  • das Original des Learning Agreements
  • eine Kopie Ihres Transcript of Records bzw. Ihres Zeugnisses der ausländischen Hochschule
  • ggf. eine Umrechnungstabelle für Ihre Noten

Wenn Sie die Unterlagen nicht persönlich einreichen können, senden Sie dem Studiengangsbeauftragten die oben genannten Dokumente zusammen mit den anderen Unterlagen und einem an Sie adressierten und frankierten Rückumschlag zu. Die Anerkennung erfolgt sobald die Noten in das deutsche System umgerechnet sind und das Formular im Programm des Prüfungsmanagements erfasst worden ist. Wenn Sie keine Rückmeldung vom Studiengangsbeauftragten erhalten, können Sie davon ausgehen, dass die Bearbeitung erfolgreich durchgeführt werden konnte. Bitte sehen Sie in diesem Fall von Nachfragen ab.