In der Studienrichtung Energie- und Umweltmanagement bzw. Wirtschaftsingenieurwesen Energiewende gehört ein Auslandssemester verpflichtend zu deinem Studium. Aber auch sonst kannst du an einer internationalen Hochschule dein Wissen und deinen Horizont erweitern.
Allgemeine Informationen
Wenn du dich für die Studienrichtung Energie- und Umweltmanagement bzw. Wirtschaftsingenieurwesen Energiewende entschieden hast, verbringst du das sechste Semester deines Studiums verpflichtend im Ausland und belegst dort vor allem wirtschaftswissenschaftliche Module. Du kannst natürlich auch eine Hochschule im Ausland besuchen, wenn du in einer der anderen beiden Studienrichtungen studierst. Wo du dein Auslandssemester absolvierst, entscheidest du selbst. An der Gasthochschule vertiefst du das Fachwissen, das du bis hierhin erworben hast, nach eigener Wahl.
Sprachzeugnis
Falls du für die Bewerbung an einer ausländischen Hochschule ein Sprachzeugnis gemäß den Richtlinien des DAAD für die englische Sprache benötigst, kannst du dies bei Buse Goltz bekommen. Vereinbare hierzu bitte einen Termin mit ihr.
Learning Agreement
Wenn du an einer Hochschule studieren willst, die Kreditpunkte nicht nach ECTS vergibt, benötigst du ferner eine nachvollziehbare Umrechnung der Credits an der ausländischen Hochschule in ECTS. Im Zweifelsfall ist dies immer über die Berechnung der Workload (Studium, Studienjahr, Semester, Modul) möglich. Das Learning Agreement kann nur genehmigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Änderung der Studienvereinbarung im Ausland sind möglich, bedürfen aber ebenfalls der Genehmigung des Studiengangsbeauftragten bzw. Programmverantwortlichen (Prof. Dr. Claus Hartmann).
Formulare zum Download
- Studienvereinbarungen ECTS (Learning Agreement)
- Studienvereinbarungen für andere CP-Systeme (Learning Agreement)
Bitte benutze nur diese Vordrucke und fülle sie in digitaler Form aus.
Umrechnung von Noten
Dieses Beispiel kann dir dabei helfen, deine im Ausland erbrachten Leistungen in das deutsche Notensystem umzurechnen. Wenn das von der Gasthochschule ausgestellte Transcript of Records keine Umrechnung der Noten enthält, besorge von deiner Gasthochschule bitte eine Tabelle, aus der ersichtlich ist, welche prozentuale Leistung zum Erreichen einer bestimmten Note erforderlich ist (z.B.: 90 % für grade A). Bitte stelle sicher, dass diese Tabelle durch Stempel und Unterschrift bestätigt wird.
Möglicherweise verwenden unterschiedliche Lehrende unterschiedliche Maßstäbe, sodass es sinnvoll sein kann, je Fach ein entsprechendes Schreiben zu besorgen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, reicht selbstverständlich ein allgemeines Schreiben oder ein Ausdruck (mit Link) einer entsprechenden Internetseite der Hochschule. Ohne eine solche Zuordnungstabelle kann sich die Anerkennung deiner Leistungen an der Hochschule Flensburg erheblich verzögern.
Aus der Zuordnungstabelle muss hervorgehen, welche Prozentzahl zum Erreichen der besten Note (entsprechend unserer 1,0) und welche zum Bestehen (entsprechend unserer 4,0) erforderlich sind (Nmax, Nmin). Im oben hinterlegten Beispiel ist Nmax = 80 und Nmin = 35. Die deutsche Note wird nach folgender Formel berechnet:
dN = 1 + 3 *(Nmax - N)/(Nmax -Nmin)
Die einzelnen Bestandteile der Gleichung sind:
- dN: die gesuchte Note im deutschen System,
- Nmax: die beste erreichbare Note (oder die Prozentzahl die unserer besten Note entspricht),
- Nmin: die schlechteste zum Bestehen notwendige Note (Prozentzahl), und
- N: die von dir erreichte Note.
Die Rundung erfolgt kaufmännisch zur nächsten Note.
Dieses Vorgehen ist notwendig, da eine ECTS Note eine relative Note ist, in Deutschland aber absolute Noten vergeben werden. Für die Berechnung deiner Abschlussnote werden die Noten deines Auslandssemesters jedoch ohnehin nicht verwendet, da es sich hierbei um Studienleistungen handelt. Lediglich die Noten der über die 25 CP hinaus gehenden freiwilligen Wahlfächer können im Zeugnis aufgeführt werden.
Formular zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
Mit diesem Formular kannst du die Anerkennung deiner im Ausland erbrachten Leistungen beim Prüfungsmanagement beantragen. Bitte beachte, dass eine Anerkennung nur nach dem unten beschriebenen Verfahren ablaufen kann. Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet. Fülle also bitte das Formular mit dem Computer aus, kreuze an, wie mit eventuellen zusätzlichen Wahlfächern verfahren werden soll, und unterschreibe es digital. Felder, die du mit dem Computer nicht ausfüllen kannst, lässt du bitte leer. Diese Felder werden vom Studiengangsbeauftragten ausgefüllt.
Bitte achte darauf, dass die Summe der Kreditpunkte im Wahlpflichtbereich in der Summe exakt 25 CP betragen muss, selbst wenn du mehr Kreditpunkte erbracht hast. In der Spalte "ausländische Note" trägst du bitte die von dir erreichte Prozentzahl oder die im Ausland erzielte absolute Note ein. Die deutsche Note errechnet der Studiengangsbeauftragte nach der oben erläuterten Formel dN = 1 + 3 *(Nmax - N)/(Nmax -Nmin).
Anschließend schickst du dem Studiengangsbeauftragten bitte folgende Dokumente per E-Mail:
- das Formular
- das Original des Learning Agreements
- eine Kopie deines Transcript of Records bzw. deines Zeugnisses der ausländischen Hochschule
- ggf. eine Umrechnungstabelle für deine Noten
Die Anerkennung erfolgt sobald die Noten in das deutsche System umgerechnet sind und das Formular im Programm des Prüfungsmanagements erfasst worden ist. Wenn du keine Rückmeldung vom Studiengangsbeauftragten erhältst, kannst du davon ausgehen, dass die Bearbeitung erfolgreich durchgeführt werden konnte.