Du hast dein Studium beendet? Du willst den Studiengang oder an eine andere Hochschule wechseln? In jedem dieser Fälle musst du beim Studierendenservice einen Antrag stellen.
Antrag auf Exmatrikulation
Alle Studierenden, die innerhalb der Hochschule den Studiengang wechseln oder die Hochschule Flensburg verlassen wollen – egal, ob mit Abschluss oder ohne – müssen einen Antrag stellen.
Bitte reiche den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Studierendensekretariat ein. Die Bearbeitung dauert ungefähr zwei Wochen. Du bekommst zur Bestätigung eine Bescheinigung per Post von uns zugesandt.
Wenn du dich bereits zum nächsten Semester zurückgemeldet hast, kannst du den bereits gezahlten Semesterbeitrag mit dem
- Antrag auf Gebührenerstattung zurückfordern.
Als Absolvent*in kannst du dein Exmatrikulations- oder Beendigungsdatum zwischen dem Tag der letzten Prüfung und dem Semesterende wählen. Du erhältst deine Bescheinigung zusammen mit den Abschlussunterlagen.
Elektronischer Antrag
Du kannst den Antrag gerne am PC ausfüllen und per E-Mail an das Studierendensekretariat senden. Wir kümmern uns um die Entlastungsunterschriften der Abteilungen und Institute.
Hinweis zu einem Studiengangwechsel innerhalb der Hochschule
Das Datum der Beendigung hat sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen (z. B. Anspruch auf BAföG, studentische Krankenversicherung, Arbeitslosengeld/Hartz IV). Für einen durchgehenden Studierendenstatus wähle bitte die Beendigung zum Semesterende (28.02. bzw. 31.08.).
Bitte bewirb dich mit deinem noch aktiven Studierenden-Account unter deiner aktuellen Matrikelnummer um einen Studienplatz.
Die Beendigung deines bisherigen Studiengangs wird zusammen mit der Einschreibung in den neuen Studiengang erfolgen.
Hinweis zur Exmatrikulation beim Verlassen der Hochschule
Mit dem Datum der Exmatrikulation (Verlassen der Hochschule) verlierst du deinen Studierendenstatus. Dies hat sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen (z. B. Anspruch auf BAföG, studentische Krankenversicherung, Arbeitslosengeld/Hartz IV).
Hierüber werden sowohl die gesetzliche Krankenkasse als auch nah.sh (Verkehrsbetrieb und Herausgeber des Semestertickets) von uns informiert.
Exma-Befragung
Bitte nimm auch an der Befragung zu Ihrer Exmatrikulation teil und hilf uns so, Gutes weiter auszubauen und noch nicht so Gutes zu verbessern.