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Restplatzbörse fürs Auslandsstudium

Weltkarte in den Hochschulefarben lila und orange, die Länder, in denen die Hochschuke Partnerschaften hat, sind orange eingefärbt, der Rest der Karte in zwei Lila-Tönen.

Du hast den Bewerbungsschluss für Austauschstudienplätze an unseren Partnerhochschulen im Ausland verpasst, möchtest dein Studium aber trotzdem durch ein Auslandssemester erweitern? Kein Problem! In unserer Restplatzbörse hast du auch nach dem eigentlichen Bewerbungsschluss die Chance auf das Abenteuer Auslandsstudium.

Nachdem die Bewerbungsfrist für ein Auslandsstudium nun abgelaufen ist, kannst du dich noch bis zum 31. Mai über die Restplatzbörse auf frei gebliebene Plätze bewerben. Dein Weg zum Auslandsstudium über die Restplatzbörse ist ganz einfach:

1. Durchstöbere die Restplatzbörse: Suche einfach in der Liste unserer Partnerhochschulen nach deinem Studiengang oder Partnerhochschulen, die dich interessieren und finde heraus, ob es noch freie Plätze gibt. (Wenn dort „WiSe oder SoSe 0“ steht, sind im Studienjahr 2024/25 leider keine Austauschplätze mehr frei.)

2. Stelle deine Bewerbungsunterlagen zusammen und schicke sie per E-Mail an das International Office. Alle Informationen zu dem Bewerbungsverfahren und den Bewerbungsunterlagen findest du unter Studieren im Ausland.

3. Warte unsere Antwort-Mail ab, in der wir dir den Eingang deiner Unterlagen bestätigen und dich über das weitere Verfahren informieren.

Die Restplatzbörse für das Wintersemester wird am 31. Mai geschlossen, für das Sommersemester am 30. September.

Für die Restplätze gibt es keine Bewerbungsfristen, es gilt das Prinzip „first come, first served“.

Hier findest du alle weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Bitte beachte Folgendes:

Wenn du einen Austauschstudienplatz angenommen hast, melden wir dich verbindlich an der Partnerhochschule an. Ein Rücktritt ist danach nur noch mit Zustimmung der Erasmus-Koordination oder der Auslandsbeauftragten und aus triftigem Grund möglich. Wenn Studierende kurzfristig ohne nachvollziehbare Begründung von ihrem Austauschstudienplatz zurücktreten, so dass der Platz wegen abgelaufener Anmeldefristen an den Partnerhochschulen nicht mehr an Nachrückende vergeben werden kann, werden die betreffenden Studierenden mit einem Ausschluss aus den Austauschprogrammen der Hochschule Flensburg sanktioniert. Sie sind dann von einer späteren Neubewerbung ausgeschlossen.

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