Egal, ob es für ein Auslandssemester, ein Praktikum, einen Praxis- oder Lehrbesuch ins europäische Ausland gehen soll, die Höhe der Fördersumme hängt vom Zielland ab.
Über das EU-Programm Erasmus+ können wir zum einen Studierende und zum anderen Mitglieder des Hochschulpersonals fördern. Die finanzielle Förderung, die Sie für Ihren Erasmus+ Aufenthalt erhalten können, orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Relevant ist auch der Zweck Ihres Aufenthalts.
1) Studierendenmobilität (SM)
Fördersätze 2019/20
Im Studienjahr 2019/20 gelten an der Hochschule Flensburg folgende Fördersätze für drei Ländergruppen:
Studienaufenthalte (SMS)
Gruppe 1 (monatlich 450 Euro/täglich 15 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich*.
Gruppe 2 (monatlich 390 Euro/täglich 13 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
Gruppe 3 (monatlich 330 Euro/täglich 11 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJR), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
*Vereinigtes Königreich: Weitere Teilnahme am Programm Erasmus+ abhängig vom Brexit
Erasmus+ Praktika (SMP):
Gruppe 1 (monatlich 555 Euro/täglich 18,50 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich*.
Gruppe 2 (monatlich 495 Euro/täglich 16,50 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
Gruppe 3 (monatlich 435 Euro/täglich 14,50 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJR), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
*Vereinigtes Königreich: Weitere Teilnahme am Programm Erasmus+ abhängig vom Brexit
2) Personalmobilität (ST)
Als Mitarbeitende der Hochschule Flensburg, kann Ihr Erasmus+-Aufenthalt zu Unterrichtszwecken oder für eine Fort- und Weiterbildung finanziell gefördert werden. Auch hier orientiert sich die Höhe der Förderung an den Lebenshaltungskosten im Zielland. Die Tagessätze gelten einheitlich für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Fördersätze 2019/20
Förderungszeitraum: 01.06.2019 – 31.05.2021
Gruppe 1 (bis zum 14. Tag der Aktivität: täglich 180 Euro/15. - 60. Tag der Aktivität: täglich 126 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.
Gruppe 2 (bis zum 14. Tag der Aktivität: täglich 160 Euro/15. - 60. Tag der Aktivität: täglich 112 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
Gruppe 3 (bis zum 14. Tag der Aktivität: täglich 140 Euro /15. - 60. Tag der Aktivität: täglich 98 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 10 km - 99 km: 20 Euro
- 100 km – 499 km: 180 EUR
- 500 km – 1.999 km: 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km: 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km: 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km: 820 EUR
- 8.000 km und mehr: 1.500 EUR
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das International Office.
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