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Präsidium

„Das Präsidium leitet die Hochschule.” Was das Hochschulgesetz so einfach auf den Punkt bringt, ist tatsächlich ziemlich komplex: Der Präsident, die Kanzlerin und die Vizepräsidenten leiten unsere Hochschule im Rahmen ihrer Befugnisse und vertreten sie nach außen. Dazu gehören Stellenpläne genauso wie Verhandlungen mit dem Ministerium, die Entwicklung einer Hochschulstrategie genauso wie die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre.

Im Präsidium laufen viele Fäden zusammen – von hier aus wird die Verwaltung geleitet, und die Beschlüsse des Senats und des Hochschulrats werden ausgeführt. Nach Maßgabe dieser Beschlüsse entscheidet das Präsidium beispielsweise über neue Stellen, die Besetzung von Professuren und die Verwendung finanzieller Mittel.

Das oberste Ziel der Arbeit des Präsidiums ist der Erfolg unserer Hochschule – messbar anhand von Evaluationen der Lehre, von Rankings zu Studium, Lehre und Forschung sowie anhand des Drittmittelaufkommens, aber auch gefühlt anhand des Renommees unserer Hochschule, regional, national und international. Um diesen Erfolg zu erzielen, sorgt das Präsidium dafür, dass die Einrichtungen der Hochschule ihre Aufgaben optimal wahrnehmen können, durch angemessene und sachgerechte Ausstattung mit Personal, Räumen sowie Investitions- und Sachmitteln.

Das Präsidium ist außerdem dafür verantwortlich, dass die Hochschulmitglieder ihren Aufgaben nachkommen und dass sie in ihren Rechten geschützt werden.

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