Der Senat ist in der Hochschulpolitik so etwas wie das Parlament: Von der gesamten Hochschulgemeinschaft gewählt, ist das Gremium für die akademische Selbstverwaltung zuständig und berät das Präsidium in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die für die gesamte Hochschule von grundlegender Bedeutung sind.
Im Senat sind sämtliche Statusgruppen unserer Hochschule vertreten – Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschäftigte aus der Verwaltung und dem nichtwissenschaftlichen Dienst und natürlich die Studierenden. Er repräsentiert unsere Hochschule also in ihrer ganzen Vielfalt.
Die vielfältigen Aufgaben des Senates sind im Hochschulgesetz (insbesondere unter § 21) geregelt. Der Senat wählt zum Beispiel die Mitglieder des Präsidiums und kann sie auch abwählen. Außerdem beschließt der Senat die Verfassung und Satzungen unserer Hochschule und entscheidet über den Haushaltsplan sowie den Struktur- und Entwicklungsplan.
Geschäftsführung Senat
Iris Mainusch
Telefon: 0461 805 1566
Raum H 44
E-Mail: iris.mainusch@hs-flensburg.de
- Wahlperiode
- –
- Wahlperiode Studierende
- –
Vorsitzender
Professorinnen/Professoren
- Prof. Dr. Brigitte Clausen
- Prof. Jim Lacy
- Prof. Dr.-Ing. Thies Langmaack
- Prof. Dr. Dirk Ludewig
- Prof. Dr. phil. Annina Neumann
- Prof. Dr. Thomas Severin
Wissenschaftlicher Dienst
Technik und Verwaltung
Studierende
- Marcel Großkopf
- Tim Kuiper
Mit beratender Stimme
- Präsident
- Kanzlerin
- Dekanin und Dekane
- Vorsitzender des AStA
- Vorsitzende der Personalräte
- Vertrauensperson der Schwerberhinderten
- Gleichstellungsbeauftragte
- Diversitätsbeauftragung