Seit dem 1. August 2021 gilt eine neue Corona-Einreiseverordnung.
Studierenden und Forschenden ist es nun erlaubt, auch aus sogenannten Virusvariantengebieten nach Deutschland einzureisen. Bis vor wenigen Wochen war dies noch untersagt worden.
Konkret heißt es im Annex zu § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 der Coronavirus-Einreiseverordnung:
„Danach wird vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat festgestellt, dass die Beförderung folgender Personen im nationalen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt:
- Forscher oder Wissenschaftler, die eine Aufnahmevereinbarung oder einen Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit einer Forschungseinrichtung oder einer Hochschule abgeschlossen haben (§§ 18d, 18e, 18f AufenthG sowie § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 5 BeschV);
- ausländische Studierende und Doktoranden, die einen (bedingten oder unbedingten) Zulassungsbescheid von der Bildungseinrichtung haben, auch dann, wenn etwa ein Sprachkurs, Praktikum oder Studienkolleg vorgeschaltet sind;“
Wenn Sie Ihr Studium bei uns beginnen wollen und einen Zulassungsbescheid haben, dürfen Sie nun also auch nach Flensburg kommen, wenn Sie aus einem sogenannten Virusvariantengebiet einreisen. Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Team unseres International Office!