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Wichtige Informationen zur Einreise aus Virusvarianten-Gebieten

Bitte beachten: Neue Regelungen seit 1. August

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Seite veraltet sind. Seite dem 1. August ist eine neue Verordnung in Kraft. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

 

(Ursprüngliche Meldung:)

Für Personen, die sich in sogenannten Virusvarianten-Gebieten mit einer besonders hohen Verbreitung von Mutationen des Virus aufhalten (Übersicht des RKI), sind die Beförderung nach Deutschland sowie eine Einreise gemäß Corona Einreise Verordnung aktuell grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte. Ausnahmen sind nur in sehr wenigen Fällen möglich, zum Beispiel für Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland. (Informationen auf den Seiten des BMI.)

Für Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Virusvariantengebieten bedeutet dies, dass ein Präsenzstudium oder ein Forschungsaufenthalt in Deutschland zum WS 2021/2022 zurzeit nicht sichergestellt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass eine Einreise auch dann nicht möglich ist, wenn von der deutschen Hochschule bereits eine Studienplatzzusage erteilt wurde: Da eine Einreise nicht möglich ist, können keine Visa ausgestellt werden, solange ein Land als Virusvariantengebiet gilt.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die Risikoeinstufung.

Für Rückfragen steht Ihnen an der Hochschule das International Office und insbesondere Janntje Böhlke-Itzen zur Verfügung.

(Quelle: Informationen der HRK)