Nun steht fest, welche Bewerber und Bewerberinnen einen Studienplatz erhalten haben. Der Studierendenservice hat die erste Runde des Vergabeverfahrens abgeschlossen. Nachrückverfahren sind ab Anfang August möglich.
Für alle zulassungsbeschränkten Bachelor- und Masterstudiengänge ist die erste Phase der Studienplatzvergabe abgeschlossen. Die Zulassungsbescheide sind bereits verschickt.
Unter diesem Link können Bewerberinnen und Bewerber sehen, bis zu welchem Notenminimum oder Wartesemester Studienplätze vergeben wurden.
Ab Anfang August – bis dahin können sich Bewerberinnen und Bewerber entscheiden, ob sie den angebotenen Studienplatz bei uns annehmen - kommt es gegebenenfalls zu einer weiteren Vergaberunde. Dann werden nichtangenommene Studienplätze erneut vergeben. Ausnahme: Im Rahmen des DOSV-Vergabeverfahrens für Betriebswirtschaft haben zugelassene Bewerber und Bewerberinnen eine Frist bis zum 18. August.
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