Die Anforderungen im betrieblichen Arbeitsschutz haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Es geht dabei nicht mehr nur um die Vermeidung von Unfällen, Lärm, Kontakt mit Gefahrstoffen oder ähnliches. Zusätzlich treten immer mehr psychischen Belastungen in den Vordergrund.
Der Gesetzgeber fordert hier von den Betrieben und Dienststellen seit 2013 in der Gefährdungsbeurteilung, die Berücksichtigung psychischer Belastungen. Bei Bedarf sind konkrete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Belastungssituationen durchzuführen.
Um den Bedarf an der Hochschule Flensburg ermitteln zu können, wird in der Zeit vom
20.03.-31.03.2017
eine Online-Erhebung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durch-geführt .
Bei der Durchführung der Online-Befragung und der Auswertung der gewonnenen Ergebnisse werden wir von Herrn Dr. Krieger vom AMZ (Arbeitsmedizinischer Zentraldienst GmbH) unterstützt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Anschreiben.
Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig und bietet die große Chance, in einem geschützten Rahmen, auf Bereiche aufmerksam zu machen, die sonst unerkannt blieben.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie mich gerne ansprechen.
Ich freue mich auf eine rege Beteiligung.
Ansprechpartnerin und BGM-Koordination
Stefanie Karkossa (MBA)
Tel: 0461- 805 1256
stefanie.karkossa@hs-flensburg.de