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Arbeitsunfälle

Wenn Sie sich während Ihrer Arbeit oder auf dem Weg dorthin eine Verletzung zuziehen, kann dies als Arbeits- oder Wegeunfall gewertet werden. Wann dies der Fall ist und was dann zu tun ist, erklären wir Ihnen hier.

Arbeits- bzw. Dienstunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person bei ihrer versicherten Tätigkeit erleidet. Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleiden Arbeitsunfälle – verunfallt zum Beispiel eine Schülerin in der Schule, zählt auch dies zu den Arbeitsunfällen. Denn der Schulbesuch ist eine versicherte Tätigkeit.

Das Sozialgesetzbuch definiert den Unfall als „zeitlich eng begrenztes, von außen auf den Körper schädigend einwirkendes Ereignis“.

Nicht jeder körperliche Schaden, den Versicherte bei ihrer versicherten Tätigkeit erleiden, ist jedoch ein Arbeitsunfall. Wenn eine Verletzung ohne Unfall eintritt, besteht hierfür kein Unfallversicherungsschutz. Beispiele sind Nasenbluten, Leistenbruch. Zuständiger Leistungsträger ist dann die Krankenversicherung.

Wegeunfall

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person auf dem direkten Weg zu oder von einer versicherten Tätigkeit, also zum Beispiel auf dem Arbeitsweg, erleidet.

Wenn Sie als Eltern auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen, um Ihr Kind in die Kindertagestätte, zur Tagesmutter oder in die Schule zu bringen, sind Sie hierbei ebenfalls versichert.

Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn Autofahrer und Autofahrerinnen von ihrem direkten Weg abweichen, um Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft abzuholen.

Umwege, Unterbrechungen und Abwege aus privaten Gründen sind nicht versichert.

Was tun, wenn Sie einen Unfall hatten

Wenn Sie einen Dienstunfall und/oder Wegeunfall hatten, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei stefanie.wisser@hs-flensburg.de oder telefonisch unter 0461-805 1256.

Hier wird Ihr Unfall dokumentiert und die entsprechenden Institutionen wie beispielsweise die Unfallkasse und der BAD informiert.

Sollten Sie aufgrund Ihres Unfalls Verletzungen, Dienstunfähigkeit oder andere Beeinträchtigungen davongetragen haben, ist dies von einem Durchgangsarzt (D-Arzt) festzustellen. Sämtliche Durchgangsärzte und -ärztinnen in Flensburg finden Sie zum Beispiel über diese Suche.

Bleiben Sie gesund!