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Nachteilsausgleich

Es gibt viele Faktoren, die ein Studium erschweren können: etwa eine Behinderung, eine Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung, die Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Für Studierende mit diesen Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen.

Wer kann einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?

Einen Antrag auf Nachteilsausgleich können Studierende stellen, die:

  • mit Be_hinderungen, Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen studieren
  • im Mutterschutz oder in Elternzeit sind
  • Sorgeverantwortung für im eigenen Haushalt lebende Kinder unter 14 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige mit anerkannter Pflegestufe haben
  • und auf Grund dessen einen prüfungsrechtlichen Nachteil haben.

Was bringt ein Nachteilsausgleich?

Eine Modifikation bei der Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen wie beispielsweise Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Laptop, Lupe, Rechtschreibprüfung, Fristverlängerungen oder Änderung der Prüfungsform. Diese können für einen begrenzten Zeitraum oder die ganze Dauer des Studiums beantragt werden.

Dein Weg zum Nachteilsausgleich

Wer kann mich beim Antrag beraten und unterstützen?

Die Gleichstellungsbeauftragten und Diversitätsbeauftragten der Hochschule Flensburg. Du erreichst sie unter nachteilsausgleich@hs-flensburg.de. Auf diesem Wege landet Deine Mail bei der Diversitätsbeauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten, du kannst dich auch jederzeit vertraulich direkt an eine der beiden Personen wenden.

Was muss dem Antrag beigefügt werden?

  1. bei Be_hinderung und chronischer Erkrankung eine fachärztliche Bescheinigung, möglichst mit Angaben zu geeigneten Nachteilsausgleichen (Eine Diagnose muss darin nicht bekannt gegeben werden).
  2. bei Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeit oder Elternschaft Kindern unter 14 Jahren eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  3. bei Pflegeverpflichtungen für nahe Angehörige eine ärztliche Bescheinigung über die persönliche Betreuung von Angehörigen mit anerkannter Pflegestufe oder den Nachweis über den Pflegegeldbescheid

Wo und wie stelle ich den Antrag?

Mit einer Mail an den Prüfungsausschuss: prüfungsausschuss@hs-flensburg.de.
 

 

Wo sind Nachteilsausgleiche geregelt?

Das Schleswig-Holsteinische Hochschulgesetz (HSG) regelt in § 3 Abs. 5, dass den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung zu tragen ist. Regelungen hierzu finden sich auch in § 20 der Prüfungs- und Verfahrensordnung (PVO) der Hochschule Flensburg. Auch Art. 3 Abs. 3 (2) GG und Art. 5 Abs. 2 UN-BRK sehen Nachteilsausgleiche für die chancengleiche Bildungsteilhabe vor.

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