
Seit 2017 zeichnet die VR Bank Nord Abschlussarbeiten unserer Studierenden aus, die nicht nur durch ihre gute Bewertung auffallen, sondern auch durch ihre Relevanz für unsere Region.
Der Preis
Mit dem VR Bank-Hochschulpreis zeichnet die VR Bank Nord eG wissenschaftliche Arbeiten Flensburger Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die einen Beitrag zur wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung unserer Region leisten.
Die Ausgezeichneten erhalten eine Geldprämie und eine Urkunde. Wie viele Studierende für ihre Arbeit honoriert werden, entscheidet eine Jury aus Professorinnen und Professoren unserer Hochschule.
Der VR Bank-Hochschulpreis 2023
Der VR Bank-Hochschulpreis 2023 ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert. Bewerbungen sind bis zum 10. März 2023 möglich.
Bewerbung und Ablauf
Es können Abschlussarbeiten aus allen vier Fachbereichen eingereicht werden. Die Arbeiten sollen technische, ökonomische oder sozioökonomische Fragestellungen behandeln. Um in die engere Auswahl zu kommen, muss die Bachelor- oder Masterarbeit mindestens mit der Note „gut“ bewertet sein.
Bewerbung
Für die Preisvergabe im Jahr 2023 kommen alle Abschlussarbeiten infrage, die bis zum 10. März 2023 (Stichtag) abgeschlossen wurden.
Wenn deine Arbeit dieses Kriterium erfüllt und mindestens mit "gut" bewertet wurde, bewirb dich um den VR Bank-Hochschulpreis! Dazu reichst du bitte folgende Unterlagen ein:
- deine wissenschaftliche Arbeit
- ein Gutachten des Betreuers oder der Betreuerin
- deinen Lebenslauf
- bei Dissertationen eine Publikationsliste, und
- ein kurzes Motivationsschreiben im Umfang von maximal zwei Seiten
Reiche deine Bewerbung bitte als PDF-Datei an den Dekan oder die Dekanin deines Fachbereichs ein.
Auswahlverfahren
Eine Jury, bestehend aus den Dekanen und der Dekanin der vier Fachbereiche und dem Vorstand der VR-Bank Nord eG wird die eingereichten Arbeiten bewerten und Preisträger*innen auswählen. Die Verleihung des VR Bank Hochschulpreises findet im Rahmen der Graduierungsfeier am 07. Juli 2023 statt.
Die Entscheidung bedarf keiner Begründung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die betreuenden Fachvertreterinnen und Fachvertreter der Hochschule Flensburg können von ihnen betreute Arbeiten vorschlagen.