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Zutritt zur Hochschule ab 27.09.2021

Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Landesregierungen im Rahmen der Hochschulen-Coronaverordnung, also der 3G-Regel für den Zutritt zu Lehrveranstaltungen in Präsenz, wird ab 27.09.2021 der Zutritt zu den Hochschulgebäuden neu organisiert.

Einlasskontrollen zu Gebäuden

An den Haupteingängen der Gebäude wird von 6:30 Uhr bis 18:30 Uhr ein Wachdienst den Zutritt kontrollieren.

Für Sie als Studierende bedeutet das:

  • Sie dürfen die Gebäude nur mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) betreten
  • der Nachweis kann mit Impfzertifikat, Genesenen Nachweis oder Testzertifikat und Personalausweis/Reisepass direkt dort erfolgen

Persönlicher Zugangsausweis

Um Sie nicht täglich, womöglich mehrmals täglich mit der Kontrolle Ihres Impfausweises, Personalausweises oder Testzertifikats an den Eingängen aufzuhalten, stellen wir Ihnen auf Wunsch einen persönlichen Zugangsausweis aus. Diesen Ausweis erhalten Sie wie folgt:

  • füllen Sie den Vordruck aus, den Sie per E-Mail erhalten haben
  • bringen Sie den ausgedruckten Vordruck und Ihren 3G-Nachweis (Test, Impfnachweis, Genesenen-Nachweis) sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit in die Hochschule
  • im P-Gebäude (ehemaliger AStA-Papeierladen) wird Ihr Ausweis beglaubigt

Öffnungszeiten Validierungsstelle

Zu folgenden Zeiten können Ausweise im P-Gebäude beglaubigt werden:

  • Donnerstag 14-16 Uhr und
  • Freitag 10-12 Uhr.

(Diese Öffnungszeiten gelten vorerst bis Ende Oktober.)