Mit Präsidiumsbeschluss vom 07.Juni 2021 hat die Hochschule Flensburg ihr Hygienekonzept in der Version 7.0 den aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Die aktualisierte Version können Sie hier einsehen. Die vorliegende Fassung 7.0 beruht auf dem Hygieneleitfaden des MBWFK vom 25.01.2021, der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Hochschulen und (neu) des Bundesinfektionsschutzgesetzes vom 07.05.2021.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Innerhalb der Gebäude und in den Gebäudeeingangsbereichen ist bis zu einem Abstand von 20 m zur Eingangstür ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im weiteren Außenbereich wird das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
- Beschäftigte und Gäste sind verpflichtet, sich beim Betreten und Verlassen der Gebäude, in die Anwesenheitstableaus in den Eingangsbereichen der Gebäude einzutragen.
- Teilnehmende einer Veranstaltung tragen sich in Anwesenheitslisten ein, die bei Beginn ausgelegt werden.
- Teilnehmende, bei denen respiratorische Symptome (z.B. Husten, Hals-, Gliederschmerzen, Fieber) erkennbar sind, haben die Veranstaltung zu verlassen, es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest, dass die respiratorischen Symptome nicht infektiöser Natur sind (z.B. Asthmatiker mit Hustensymptomen). Der Nachweis kann auch durch einen negativen PCR-Test, einen Impfnachweis oder einen ärztlichen Genesungsnachweis erbracht werden.
- Geplante Veranstaltungen sind den Dekanaten mit einem Vorlauf von 14 Tagen elektronisch anzuzeigen (per digitalem Antragsformular, veröffentlicht auf der Homepage). Die Dekanate genehmigen die Veranstaltungen.
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regeln und beachten Sie. Und bitte passen Sie weiterhin auf sich und andere auf und bleiben Sie gesund!