Infektionsschutz als oberstes Gebot der derzeitigen Pandemie macht eine Eingangskontrolle in die Hochschule notwendig. Konkret heißt das:
- für Besucher*innen (auch für Studierende) ist der Zutritt zu den Gebäuden der Hochschule nur zu einem vereinbarten Termin möglich
- Besucher*innen werden zur verabredeten Zeit von der Person, mit der sie einen Termin haben, vom Eingang abgeholt
- alle Besucher*innen müssen in die Gebäudeanwesenheitsliste eingetragen werden
Ohne Termin ist kein Gebäudezugang möglich, d.h. auch nur das Ausdrucken der Studierendenausweise oder das persönliche Einwerfen von Unterlagen in die Postfächer kann nicht erfolgen. Für die Unterlagen steht Ihnen der Briefkasten am Hauptgebäude zur Verfügung.