Auf Basis des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Corona Pandemie (Artikel 16 Änderung des Hochschulgesetzes, Ergänzende Vorschriften während der Corona-Pandemie zu §101) passen wir die Unterrichts- und Prüfungszeiten in diesem und den nachfolgenden beiden Semestern an, um einen schrittweisen Übergang in den Regelbetrieb zu ermöglichen.
Regelungen zum Sommersemester 2020
Für das gesamte Sommersemester 2020 gilt, dass die Lehre digital/in alternativen Formaten stattfinden soll. Auch im kommenden Semester (Wintersemester 2020/21) können wir davon ausgehen, dass wenigstens ein Teil der Lehre weiter digital angeboten werden sollte.
Bis 19.6. ist Unterrichtszeit mit Digitaler Lehre. Ausnahmen von der Digitalen Lehre werden im laufenden Semester Laborveranstaltungen sein, soweit dafür Präsenz in der HS erforderlich ist. Für deren Durchführung wird jetzt ein hochschulweites Hygienekonzept erarbeitet. Wenn es im Weiteren rechtlich zulässig ist, kann für andere Veranstaltungsformen lediglich in sehr engem Rahmen Präsenz gestattet werden. Die Notwendigkeit zur Präsenz ist zu begründen, mit dem jeweiligen Dekanat abzustimmen und im Einvernehmen mit dem Präsidium auf Basis der Hygienebestimmungen freizugeben.
Vom 22.6. bis 11.7. ist Prüfungszeit. Die regulär geplante Prüfungszeit vom 22.6. bis 1.7. muss voraussichtlich erweitert werden um die Corona-bedingten Hygienevorschriften zu gewährleisten. Der genaue Endtermin des Prüfungszeitraums wird vom Prüfungsamt noch bestimmt werden.
Von 10.8. bis 30.9. ist Unterrichtszeit (als zusätzliche Lehrzeit des Sommersemesters) für Veranstaltungen, in denen Präsenz notwendig ist. Dieser Zeitraum kann auch für freiwillige Repetitorien zum Wiederholen und Festigen des online Erlernten genutzt werden. Die Fachbereiche müssen nicht den kompletten Zeitraum für Lehre nutzen, sondern können auch nur Teile dieses Zeitraums in Abhängigkeit vom Lehrbedarf fachindividell festlegen. Den genauen Zeit- und Lehrplan legen die Dekanate fest. Testierungen und sonstige Prüfungsleistungen im August/September können dann noch für das SoSe 2020-II erbracht werden, soweit Prüfungsanmeldungen für das SoSe 2020-II (Anmeldezeitraum: 27.05.-04.06.2020) vorliegen und die Noten/Testate dann bis Ende September dem Prüfungsamt gemeldet werden.
Regelungen zum Wintersemester 2020/21 und folgende Semester
Die Zeit vom 5.10. bis 14.10. ist als Prüfungszeitraum WS2020/21-I geplant, falls regulärer Betrieb wieder möglich ist. Sollten Corona-bedingt weiterhin gesonderte Hygienevorschriften einzuhalten sein, wird der Prüfungszeitraum auf 1.10. bis 17.10. erweitert.
Die Unterrichts- und Prüfungstermine des Wintersemesters stehen noch unter Vorbehalt der weiteren Entwicklung und externer Vorgaben. Geplant ist ab 19.10.2020 (vorbehaltlich der Sondergenehmigung des Ministeriums) bis 5.2.2021 Unterrichtszeit für alle Studierenden außer Erstsemester BWL. Die Unterrichtszeit für die Erstsemester BWL startet aufgrund des zentralen bundeseinheitlichen Vergabeverfahrens für Studienplätze in diesem Fach am 2.11.2020 und endet am 19.2.2021. Auch für Erstsemester BWL bemühen wir uns aber um eine Sondergenehmigung für einen Start am 19.10.2020.
Auch im Wintersemester 2020/21 können wir davon ausgehen, dass wenigstens ein Teil der Lehre weiter digital angeboten werden sollte.
Der Prüfungszeitraum am Ende des Wintersemesters ist 15.2. bis 27.2.2021. Die Klausuren der Erstsemester BWL finden ausschließlich zwischen 22.2. und 27.2.2021 statt.
Vor dem Sommersemester 2021 wird es keinen weiteren Prüfungszeitraum geben, weil die Prüfungstermine zu dicht aufeinander liegen würden.
Eine graphische Darstellung der Semesterzeiten finden Sie hier.