Neben den gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen für Studierende und Mitarbeitende sind besondere Härtefälle für Studierende zu berücksichtigen, denen das Präsidium mit folgender Regelung in Ergänzung zu gestriger Absage von Prüfungsleistungen Rechnung tragen will:
- Alle Einzelprüfungen mit Präsenz (Mündliche Prüfungen, mündlichen Nachprüfungen, Kolloquien etc.) sind von dieser Absage nicht betroffen und sind jeweils nach Maßgabe des Erlasses – mögliche und zumutbare Verschiebung - zu bewerten. Die Entscheidung darüber hat der Erstprüfer/ die Erstprüferin nach Rücksprache mit dem Prüfling zu treffen. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen für Prüflinge und Prüfende vorzunehmen (s. Hygienebestimmungen, ausreichender Abstand). Eine Prüfung könnte - soweit technisch möglich und von den Prüfern organisierbar - auch per Videokonferenz stattfinden.
- Bei allen Prüfungen ohne Präsenzpflicht (Hausarbeiten, Berichte, Bachelor- und Masterarbeiten etc.) sind die Termine für das Einreichen der Arbeiten grundsätzlich einzuhalten; eine Verschiebung findet nicht statt. Härtefälle können auf Antrag vom ZPA berücksichtigt werden.
- Klausureinsichtnahmen sind zu verschieben. Beschwerden und Widersprüche, die erst aufgrund von späteren Klausureinsichtnahmen möglich sind und erhoben werden, gelten als fristgemäß und werden in der Sache entschieden