Zur Entlastung der Gesundheitssysteme in Sachen Corona-Virus hat die Hochschulleitung im Einvernehmen mit dem Prüfungsmanagement heute entschieden, die ärztliche Attestpflicht im Falle des Fernbleibens von einer angemeldeten Klausur aufzuheben. Diese Befreiung gilt jedoch nur für diesen Prüfungszeitraum und rückwirkend zum 09.03.2020. Somit ist auch die Attestpflicht für die Nichtteilnahme am heutigen Tag aufgehoben.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Prüfung erscheint, gilt damit als entschuldigt.
Für einen Rücktritt von einer bereits begonnenen Prüfung gilt diese Befreiung ausdrücklich nicht.
Nähere Fragen beantwortet das Prüfungsmanagement.