Es gibt Situationen, in denen es einfach nicht möglich ist, das Studium wie gewohnt fortzusetzen. Dann ist es möglich, dass du dich semesterweise vom Studium beurlauben lässt.
Egal ob du schwanger bist, dich um dein Kind oder um Angehörige kümmern oder eine langwierige Krankheit auskurieren musst, es gibt Umstände, die es schwer machen, mit ungeteilter Aufmerksamkeit und dem nötigen Elan zu studieren. Dafür haben wir natürlich Verständnis. Folgende Umstände werden grundsätzlich als Gründe für eine Beurlaubung anerkannt:
- eigene Erkrankung oder Erkrankung naher Angehöriger,
- eigene Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung des eigenen Kindes - entsprechend den Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht,
- Einberufung zu Diensten oder Freiwilligendienste nach dem Grundgesetz: Wehrdienst, Wehrersatzdienst
Wenn du dich im nächsten Semester aus wichtigen Gründen beurlauben lassen möchtest, stelle bitte bis zum Rückmeldeschluss, spätestens aber 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn einen Antrag auf Beurlaubung. Ausnahmen von dieser Frist können nur gemacht werden, wenn ein unvorhersehbarer Grund im Laufe des Semesters eintritt.
Bitte gib den Antrag ausgefüllt und unterschrieben im Studierendensekretariat ab.
Die Beurlaubung wird jeweils für ein Semester ausgesprochen. Möchtest du also für mehr als ein Semester freigestellt werden, reiche rechtzeitig einen neuen Antrag ein. Insgesamt soll eine Beurlaubung für nicht länger als zwei Semester gewährt werden.
Während der Zeit der Beurlaubung kannst du grundsätzlich keine Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, was auch das verpflichtende Betriebspraktikum umfasst. Aber es gibt Ausnahmen beispielsweise für die erstmalige Ablegung von Prüfungen für Zeiten der Inanspruchnahme von Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes oder von Elternzeit oder für die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen.
Eine Beurlaubung will gut vorbereitet und die Folgen gut bedacht sein. Immerhin fällt zum Beispiel BAföG in manchen Fällen weg. Deshalb solltest du dich umfassend beraten lassen.
Das Studierendensekretariat hilft hier gern.
Gut zu wissen
- Das Formular für den Antrag auf Beurlaubung kannst du entweder auf dieser Seite herunterladen oder persönlich im Studierendensekretariat abholen.
- Du bleibst auch während deiner Beurlaubung als Studentin oder Student eingeschrieben, das heißt, du zahlst weiterhin den Semesterbeitrag. Du kannst vom Gesamtbetrag auf Antrag den Anteil zurückerstattet bekommen, der für das Semesterticket gedacht ist. Dafür wendest du dich bitte direkt an den AStA.
- Ein Urlaubssemester führt nicht zur Erhöhung deiner Fachsemester, lediglich die Zahl der Hochschulsemester erhöht sich.
- Wenn du BAföG beziehst, solltest du unbedingt mit deiner Ansprechperson beim BAföG-Amt sprechen, bevor du den Antrag auf Beurlaubung stellst. Es kann sein, dass eine Beurlaubung zur Kürzung oder Streichung des BAföGs führt.