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Du hast eine Ausbildung abgeschlossen und möchtest jetzt Betriebswirtschaft studieren? Perfekt – das rechnet sich für dich!

An der Hochschule Flensburg kannst du dir bestimmte Inhalte aus deiner beruflichen oder schulischen Ausbildung auf das Bachelorstudium in Betriebswirtschaft (B.A. BW) anrechnen lassen. Das bedeutet: Du bekommst für bereits erworbene Kompetenzen Studienleistungen gutgeschrieben. Das spart dir Zeit, Aufwand und Prüfungen im Studium.  

Was kann angerechnet bzw. anerkannt werden?

Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Arten von Vorleistungen:

Hochschulische Vorleistungen

Zum Beispiel, wenn du bereits an einer anderen Hochschule studiert und dort Leistungen erbracht hast. Egal ob Uni oder Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften oder private Hochschule (mit staatlicher Anerkennung) – wir prüfen für dich, ob diese Module zu unserem Studiengang passen.

Außerhochschulische Vorleistungen

Das sind Leistungen aus der Berufs- oder schulischen Ausbildung – z. B. wenn du eine kaufmännische Berufsausbildung abgeschlossen hast. Auch Fachwirte (IHK), Wirtschaftstechniker oder bestimmte Berufsfachschulen und Berufliche Gymnasien mit Wirtschaftsschwerpunkt kommen dafür infrage.

Beispiele für anrechenbare/anerkennbare Ausbildungen

Je nach Ausbildung kannst du dir zum Beispiel folgende Module anrechnen oder anerkennen lassen:  

  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
  • Rechnungswesen 1
  • Digitale Wirtschaft

Das gilt z. B. für:  

  • Kaufleute für Büromanagement  
  • Industriekaufleute  
  • Kaufleute für Digitalisierungsmanagement  
  • Berufliches Gymnasium mit wirtschaftlichem Schwerpunkt  
  • Staatlich geprüfte kaufmännische Assistent*innen  
  • Geprüfte Wirtschafts- oder Handelsfachwirte (IHK)  
  • Wirtschaftstechniker und Meister (HWK)  

Eine genaue Übersicht der je nach Ausbildung anrechenbaren Module findest du im Leitfaden Anerkennungen/Anrechnungen im B.A. Betriebswirtschaft.

Ob und was genau angerechnet werden kann, hängt von deinen erbrachten Leistungen und Noten ab. Dies prüft die Studiengangsleitung individuell für dich.

Kooperationsverträge

Der Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Flensburg hat mit nachfolgenden Berufsschulen Kooperationsverträge geschlossen, welche eine Anrechnung beschleunigen und vereinfachen:

  • RBZ HLA – Die Flensburger Wirtschaftsschule AöR, Flensburg
  • BBZ Schleswig AöR, Schleswig
  • RBZ Theodor-Litt-Schule AöR, Neumünster

Ablauf

Diese Angaben dienen als Orientierung, die finale Prüfung erfolgt erst, nachdem du dich bei uns eingeschrieben und einen entsprechenden Antrag gestellt hast:

  1. Du prüfst mithilfe unseres Anrechnungskatalogs, ob deine Ausbildung grundsätzlich anrechenbar ist.  
  2. Du sendest der Studiengangsleitung per E-Mail deine Unterlagen (Zeugnisse, Modulbeschreibungen, Matrikelnummer etc.).
  3. Die Studiengangsleitung prüft die Inhalte und stimmt sich bei Bedarf mit den Fachdozent*innen ab.  
  4. Wenn alles passt, wird das Ergebnis an das Prüfungsmanagement weitergeleitet, und du erhältst eine offizielle Anrechnung bzw. Anerkennung für dein Studium.  

Wichtig: Bitte nutze für alle E-Mails ausschließlich deine Hochschul-Adresse @stud.hs-flensburg.de und sende deine Unterlagen im PDF-Format an den Studiengangsleiter Prof. Dr. Lasse Tausch-Nebel.  

Wenn du vor der Einschreibung Fragen hierzu hast, kannst du dich auch an unsere Studienberatung wenden.

Lass dir nichts entgehen – wenn du dir frühzeitig Leistungen anrechnen lässt, kannst du dein Studium gezielter und effizienter planen.

Studiengangswechsel innerhalb der Hochschule Flensburg

Auch wenn du innerhalb der Hochschule den Studiengang wechselst – z. B. von Wirtschaftsinformatik zur Betriebswirtschaft – können dir bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden.  

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