An unserer Hochschule gibt es mehrere Studiengänge, bei denen der Akkreditierungsstatus bislang nicht fest steht und die den Status Akkreditierung läuft haben. Hier erklären wir dir, was das für dich bedeuten kann.
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Was bedeutet das für mein Studium?
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Ist ein Studiengang nicht akkreditiert, dann bedeutet das zunächst, dass dessen Qualität (bislang) nicht auf der Grundlage der vom Akkreditierungsrat verabschiedeten Kriterien zur Akkreditierung von Studiengängen festgestellt worden ist und folglich kein Qualitätsurteil über den Studiengang (betreffend die Studieninhalte, die Studienstruktur, die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung oder die Modularisierung etc.) vorliegt.
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Im Fall von den unten gelisteten Studiengängen wurde diese Prüfung bereits angestoßen und der Studiengang wird die Kriterien voraussichtlich erfüllen und das Siegel erhalten
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Da es beim Akkredititierungsrat aber leider oft zu sehr langen Wartezeiten kommt, hat dieser Studiengang eine Sondergenehmigung des Ministeriums für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur erhalten, zunächst ohne abgeschlossene Akkreditierung starten zu dürfen.
Hierzu ist zu sagen, dass diese Sondergenehmigung vom Ministerium nur ausgestellt wird, wenn absehbar ist, dass die Akkreditierung tatsächlich in Kürze erfolgen wird. Trotzdem, kann eine (rechtzeitige) Akkreditierung, natürlich nie garantiert werden.
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Welche Auswirkungen kann eine fehlende Akkreditierung haben?
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Sollte der Studiengang wider Erwarten keine Akkreditierung erhalten oder diese bis zum Zeitpunkt deines Abschlusses noch nicht vorliegen, könnte die fehlende Akkreditierung insofern nachteilig für dich sein, als einem zukünftigen potenziellen Arbeitgeber oder einer ausländischen Hochschule, an der du zum Beispiel nachfolgend ein Ph.D. Programm aufnehmen möchtest, eventuell kein aussagekräftiger oder formal ausreichender Nachweis über die deiner Qualifikation zugrunde liegende Ausbildung vorliegt.
Für eine Laufbahn im öffentlichen Dienst ist ohne das Akkreditierungssiegel nur der gehobene, nicht aber der höhere Dienst möglich. Vgl. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung, dort „Zu den §§ 7 und 8 (Feststellung der Laufbahnbefähigung)“ / „Zuordnung der Studienabschlüsse zu den Laufbahngruppen“.
Weitere Informationen zum Akkreditierungstatus einzelner Studiengänge findest du auf der Website des Akkreditierungsrates: