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Elternschutz im Studium und Beruf an der Hochschule Flensburg

Die Hochschule Flensburg bietet für schwangere Studierende und Promovierende und solche mit Sorgeverantwortung verschiedene Regelungen zum Elternschutz und zur Vereinfachung der Vereinbarkeit von Familie und Studium und Beruf. Wie du uns deine Schwangerschaft oder Geburt meldest und andere wichtige Informationen zu Sorgeverantwortung im Studium erfährst du hier.

Was ist das „Mutterschutzgesetz“ und wen schützt es?

Als schwangere und stillende Person genießt du einen besonderen Schutz. Dieser Schutz ist im sogenannten Mutterschutzgesetz verankert und stärkt deine Rechte, deinem Beruf, der Ausbildung und bei uns natürlich ganz besonders deinem Studium während deiner Schwangerschaft und der Stillzeit nachzugehen. Dieses Gesetz schützt deine Gesundheit als schwangere oder stillende studierende Person und die deines Kindes, und auch wenn es „Mutterschutzgesetz“ heißt, schützt es selbstverständlich auch schwangere und stillende trans* Männer, intersexuelle und nichtbinäre schwangere und stillende Personen und schwangere und stillende Personen Indigener Geschlechter.

Was müssen Sie tun?

Damit dieser Schutz greift und wir gegebenenfalls notwendige Schutzmaßnahmen für dich und dein Kind prüfen und festlegen können, teile uns bitte schnellstmöglich mit, dass du schwanger bist oder stillst. Erst nach dieser Meldung können wir gemeinsam mit dir über weitere mögliche Anpassungen deiner Studienbedingungen sprechen – zu diesem Gesprächsangebot sind wir sogar gesetzlich verpflichtet.

Um die geltenden gesetzlichen Vorgabe erfüllen zu können, sind wir also auf deine Mithilfe angewiesen. Wir haben für diesen Zweck ein Formblatt entwickelt, welches du im Studierendensekretariat besprechen und abgeben können.

Welche Unterstützung gibt es?

Zudem unterstützt das Gleichstellungs- und Diversitätsbüro dich in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen und Lehrenden bei der Studienorganisation mit Sorgeverantwortung. Um dir die Kurswahl zu Zeiten zu ermöglichen, in denen deine Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreut sind, kannst du die vorgezogene Kursanmeldung nutzen. Auch hierzu findest du nachstehend das entsprechende Formblatt.