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Elternschutz im Studium und Beruf an der Hochschule Flensburg

Die Hochschule Flensburg bietet für schwangere Studierende und Promovierende und solche mit Sorgeverantwortung verschiedene Regelungen zum Elternschutz und zur Vereinfachung der Vereinbarkeit von Familie und Studium und Beruf. Wie Sie uns Ihre Schwangerschaft oder Geburt melden und andere wichtige Informationen zu Sorgeverantwortung im Studium erfahren Sie hier.

Was ist das „Mutterschutzgesetz“ und wen schützt es?

Als schwangere und stillende Person genießen Sie einen besonderen Schutz. Dieser Schutz ist im sogenannten Mutterschutzgesetz verankert und stärkt Ihre Rechte, Ihrem Beruf, der Ausbildung und bei uns natürlich ganz besonders Ihrem Studium während Ihrer Schwangerschaft und der Stillzeit nachzugehen. Dieses Gesetz schützt Ihre Gesundheit als schwangere oder stillende studierende Person und die Ihres Kindes, und auch wenn es „Mutterschutzgesetz“ heißt, schützt es selbstverständlich auch schwangere und stillende trans* Männer, intersexuelle und nichtbinäre schwangere und stillende Personen und schwangere und stillende Personen Indigener Geschlechter.

Was müssen Sie tun?

Damit dieser Schutz greift und wir gegebenenfalls notwendige Schutzmaßnahmen für Sie und Ihr Kind prüfen und festlegen können, teilen Sie uns bitte schnellstmöglich mit, dass Sie schwanger sind oder stillen. Erst nach dieser Meldung können wir gemeinsam mit Ihnen über weitere mögliche Anpassungen Ihrer Studienbedingungen sprechen – zu diesem Gesprächsangebot sind wir sogar gesetzlich verpflichtet.

Um die geltenden gesetzlichen Vorgabe erfüllen zu können, sind wir also auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir haben für diesen Zweck ein Formblatt entwickelt, welches Sie im Studierendensekretariat besprechen und abgeben können.

Welche Unterstützung gibt es?

Zudem unterstützt das Gleichstellungs- und Diversitätsbüro Sie in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen und Lehrenden bei der Studienorganisation mit Sorgeverantwortung. Um Ihnen die Kurswahl zu Zeiten zu ermöglichen, in denen Ihre Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreut sind, können Sie die vorgezogene Kursanmeldung nutzen. Auch hierzu finden Sie nachstehend das entsprechende Formblatt.