Als Studierende, Mitarbeitenden oder Auszubildende unserer Hochschule können Sie sich an die Beschwerdestelle wenden, wenn Sie sich aufgrund eines in § 1 AGG genannten Grundes in Ihrem Beschäftigungsverhältnis, Ihrer Ausbildung oder Ihrem Studium benachteiligt fühlen.
Rechtliche Grundlage
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Hochschule verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten. Das Ziel des Gesetzes ist im Paragraf 1 beschrieben:
"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Kontakt zur Beschwerdestelle
Die Mitglieder sind über das Funktionspostfach beschwerdestelle@hs-flensburg.de oder über ihre dienstliche E-Mail-Adresse zu erreichen.