- Wintersemester – I
- Anmeldung zu den Prüfungen -
- Abgabe der Klausuraufgaben bis
- Fachabschlussklausuren (nach besonderem Plan)
-
- Mündliche Nachprüfungen bis
- Abgabe der Klausurnoten bis
- Prüfungsausschusssitzung
- Ende des Prüfungszeitraums
Die an der Hochschule festgelegten Prüfungstermine dürfen sich gemäß § 47 Abs. 3 HSG in der Regel um höchstens zwei Wochen je Semester mit den Vorlesungszeiten überschneiden.
Gemäß Prüfungsausschusssitzung vom