Es berührt Verbraucher*innen täglich und hat eine große Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung – das Lebensmittelrecht. Dr. Clemens Comans wird den Studierenden der Hochschule Flensburg künftig als Honorarprofessor dieses Rechtsgebiet näherbringen.
Als er am Vormittag seinen Vortrag an der Hochschule Flensburg hält, tut er dies als Experte für lebensmittelrechtliche Fragestellungen. Einige Stunden später ist Dr. Clemens Comans Honorarprofessor an Deutschlands nördlichster Hochschule. Präsident Dr. Christoph Jansen überreichte am Ende des 4. Flensburger Symposiums Food & Biotech zur Produktion und Kennzeichnung ökologischer Produkte die entsprechende Ernennungsurkunde.
Dr. Clemens Comans berät seit 2010 Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen zu entsprechenden rechtlichen Fragestellungen. Aus seiner Sicht ist das ein spannender Rechtsbereich, der neben dem klassischen juristischen Handwerkszeug auch ein gewisses Maß an Kreativität sowie fundiertes technologisches Hintergrundwissen erfordert. „Anders als in vielen anderen Rechtsbereichen kann man sich im Lebens- und Futtermittelrecht nur selten auf eine umfassende Rechtsprechung stützen“, sagt Comans, der Partner und Gründungsmitglied der 2018 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei cibus Rechtsanwälte ist. Um Innovationen zu fördern, gesellschaftlichen und unternehmerischen Ansprüchen sowie den gesetzlichen Normen im Bereich der Lebensmittel- und Futterproduktion zu genügen, sei es erforderlich, sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch Besonderheiten aus der Praxis „unter einen Hut“ zu bringen. Bereits bei der Entwicklung neuer Lebensmittelinnovationen müssen daher die im Einzelfall geltenden Anforderungen bedacht und berücksichtigt werden, um ein Produkt erfolgreich zur Vermarktungsreife zu führen. Dass dies bei dem Dickicht an gesetzlichen Vorschriften nicht immer einfach ist, hat sein Vortrag im Rahmen des Symposiums zur neuen Bio-Verordnung der Europäischen Union gezeigt.
Prof. Dr. Andreas NicolaiWir brauchen nicht nur gute Lebensmitteltechnologen, die wissen, was alles nötig und möglich ist, um qualitativ hochwertige Lebensmittel herzustellen, sondern auch, was lebensmittelrechtlich erlaubt ist.
Denn obwohl es das erklärte Ziel der Union war, die Vorschriften zur Produktion ökologischer Lebensmittel zu harmonisieren und zu vereinfachen, sieht man sich heute mit einer Basisverordnung und zahlreichen Durchführungsverordnungen konfrontiert, die den Bereich unübersichtlich machen.
Von Comans Expertise werden künftig auch die Studierenden der Biotechnologie, Lebensmitteltechnologie und Verfahrenstechnik profitieren, ist sich Prof. Dr. Andreas Nicolai sicher. „Wir brauchen nicht nur gute Lebensmitteltechnologen, die wissen, was alles nötig und möglich ist, um qualitativ hochwertige Lebensmittel herzustellen“, sagt der Professor für Lebensmittelprodukttechnologie, „sondern auch, was lebensmittelrechtlich erlaubt ist“. Diese Lücke werde nun durch den anerkannten Experten Comans geschlossen.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Dr. Clemens Comans gehört neben den klassischen Bereichen der Kennzeichnungsberatung sowie der Vertretung von Unternehmen in Straf- und Verwaltungsverfahren insbesondere die Beratung von Unternehmen zu rechtlichen Fragestellungen in den Bereichen der tierischen Nebenprodukte, Insekten-Food und vegetarischen Lebensmittel.
Im Zusammenhang mit der Beratung zu vegetarischen Lebensmitteln wurde er von der Deutschen Lebensmittelbuchkommission als Sachkenner in den temporären Fachausschuss 8 „Vegetarische und vegane Lebensmittel“ berufen.