Mit der Änderung des Hygienekonzepts in der Version 17.0 ist nunmehr vorgegeben, dass auf den Verkehrswegen der Hochschule (Flure, Treppenhäuser, Aufzüge etc.) weiterhin eine medizinische Maske zu tragen ist. Bei der Teilnahme an Lehr- und Laborveranstaltungen sowie an dazugehörigen Besprechungen und an Gruppenarbeitsplätzen in Präsenz, gilt die dringende Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
Auch wenn rechtliche Veränderungen eine Maskenpflicht in Lehrveranstaltungen und Prüfungen nicht mehr ermöglichen, haben uns viele Signale erreicht, dass das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung weiterhin von den meisten Hochschulmitgliedern, insbesondere auch den Studierenden, gewünscht ist.