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Informationen zu Freiversuch-Regelungen

Bitte beachten:

Die untenstehenden Regelungen galten für das Sommersemester 2020.

Regelungen für das aktuelle und nächste Semester

 

Regelung für den Prüfungszeitraum Sommersemester 2020-II:

(Der folgende Text wurde am 02. Juni 2020 ergänzt und an einigen Stellen spezifiziert.)

Das Corona-Gesetz der Landesregierung vom 15. Mai 2020 erlaubt den Hochschulen eine Freiversuch-Regelung für Prüfungen umzusetzen. Für unsere Hochschule haben die Dekanate sich auf Folgendes geeinigt:

  • Der Freiversuch gilt für abgelegte und nicht bestandene Prüfungen (Klausuren, Studienleistungen und sonstige Prüfungsleitungen) im Prüfungszeitraum Sommersemester (SoSe) 2020-II zu Veranstaltungen Ihres Studiengangs, die im Sommersemester 2020 angeboten wurden.
  • Ein Freiversuch ist, unabhängig davon in welchem Versuch Sie sich befinden, möglich.
  • Ein Antrag auf Freiversuche ist nicht notwendig

Ganz genau bedeutet das, dass Sie für Prüfungen für Veranstaltungen, die Sie im Prüfungszeitraum des SoSe 2020 II absolviert haben, einen Freiversuch haben. Wenn Sie sich für diese Prüfungen anmelden, sie ablegen und nicht bestehen, gilt dieser angetretene Versuch als nicht unternommen. Die Prüfung zählt nicht, es ist, als hätten Sie sie nie abgelegt.

Sie müssen allerdings wenigstens den Versuch unternommen haben, die Prüfung zu bestehen – wenn Sie sich zu einer Prüfung anmelden und nicht erscheinen, gilt die Prüfung als nicht bestanden – die Freiversuch-Regelung greift dann nicht. (Natürlich gilt im Krankheitsfall weiterhin, dass Sie sich mit einem Attest von der Prüfung abmelden können. In diesem Fall braucht es die Freiversuch-Regelung nicht.)

Wie in allen Prüfungsphasen vor diesem „Corona-Semester“ gilt also:

  • Melden Sie sich rechtzeitig zu Ihren Prüfungen an, um sie abzulegen (bis zum 4. Juni 2020), 12:00 Uhr (mittags) Ausschlussfrist).
  • Melden Sie sich nur zu Prüfungen an, die Sie auch ablegen wollen.
  • Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können, legen Sie ein Attest vor.

Neu in diesem Semester ist:

  • Wenn Sie eine fristgerecht angemeldete und abgelegte Prüfung zu einer Veranstaltung des Sommersemesters 2020 im Prüfungszeitraum SoSe 2020-II nicht bestehen, zählt dieser Versuch nicht.

Wir wünschen viel Erfolg bei den Prüfungen und eine gesunde und konzentrierte Lern- und Vorbereitungsphase.