Wenn sich erfahrungsgemäß mehr Menschen auf einen Studienplatz bewerben als es sie in einem Studiengang gibt, kommt oft ein NC zum Einsatz. Uns erreichen hierzu immer wieder Fragen, die wir hier beantworten.
Was ist der NC?
Der Numerus Clausus (NC) ist in Mittel, um die Zulassung für einen Studiengang zu beschränken, weil sich z.B. mehr Menschen auf einen Studienplatz bewerben als Plätze verfügbar sind. Der NC ist keine feste Notengrenze, die von vornherein feststeht. Er zeigt am Ende des Zulassungsverfahrens den Notendurchschnitt, der noch zu einem Studienplatz geführt hat.
Warum ändert sich der NC immer wieder?
Erst nach Ende der Bewerbungsphase steht fest, wie viele Bewerber*innen es gab, wie ihre Abi-Noten waren und wie viele ihren Studienplatz angenommen haben. Deshalb sind frühere NC-Werte nur grobe Anhaltspunkte.
Zur Orientierung hier einige Beispiele:
NC-Richtwerte aus dem Wintersemester 2024/25
Film & Media Arts
- Notendurchschnitt 1,8
(Nachrückverfahren: 2,1), oder - mehr als 8 Wartesemester
Wind Energy Engineering
- deutsche Bewerber*innen: Notendurchschnitt 2,59 oder mit gutachterlichen Empfehlungen
- internationale Bewerber*innen: Notendurchschnitt 1,79
Wie werden Studienplätze vergeben?
In Schleswig-Holstein (und damit auch an unserer Hochschule) läuft die Vergabe so ab:
Es werden drei Quoten gebildet:
- Notenquote (80 % der Plätze) – wer den besten Abi-Durchschnitt hat
- Wartezeitquote (20 % der Plätze) – wer am längsten seit dem Abi auf einen Studienplatz wartet
- individuelle Verfahrensnote – mögliche Notenverbesserungen für Ausbildung und Berufstätigkeit
Nach Bewerbungsschluss werden alle Listen geordnet und die Note in der Notenquote, mit der auf die Bewerbung noch ein Studienplatz angeboten wurde, bestimmt den NC.
Plätze, die im ersten Vergabedurchlauf nicht angenommen wurden, werden über ein Nachrückverfahren vergeben. Hier kann der Grenzwert also noch niedriger sein. D.h. auch wenn du erst einmal auf der Warteliste landest, hast du noch Chancen auf einen Studienplatz.
Ein Rechen‐Beispiel
Die Zulassung nach dem NC-Wert wird dann relevant, wenn es mehr Bewerbungen gibt als Studienplätze. Wenn sich also auf 100 Studienplätze 100 Menschen bewerben, bekommen auch alle ein Angebot, im Studiengang ihrer Wahl zu studieren.
Gibt es für die 100 Studienplätze aber 150 Bewerbungen, geht (zunächst) nur ein Studienangebot an 100 Bewerberinnen und Bewerber. 80 Plätze werden nach Abi-Note vergeben, 20 Plätze nach Wartezeit.
Der NC ist der Notenschnitt der Person, die auf Platz 80 der nach Abi-Note vergebenen Plätze liegt.
Was heißt das für deine Bewerbung?
- Bewirb dich immer, auch wenn dein Abi-Durchschnitt schlechter war als der NC vergangener Jahre.
- Nutze das Nachrückverfahren – oft rutschen noch Bewerber*innen nach.
- Sprich bei Fragen unsere Studienberatung an.
Fazit: Der NC ist kein fixer Wert, sondern das Ergebnis eines Verfahrens, das Angebot und Nachfrage ausgleicht. Informiere dich rechtzeitig, reiche alle Unterlagen ein und behalte auch das Nachrückverfahren im Blick. Viel Erfolg bei deiner Bewerbung!