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Erweiterter Senat

Der Erweiterte Senat ist, wie der Name schon sagt, zahlenmäßig eine größere Ausgabe des Senats der Hochschule. Er besteht aus 24 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedergruppen unserer Hochschule.

Im Erweiterten Senat sind sämtliche Statusgruppen unserer Hochschule vertreten – Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschäftigte aus Technik und Verwaltung und natürlich die Studierenden. Er repräsentiert unsere Hochschule also in ihrer ganzen Vielfalt.

Die Aufgaben des Erweiterten Senates sind im Hochschulgesetz (insbesondere unter § 20) geregelt. Der Erweiterte Senat nominiert aus seinen Reihen zum Beispiel die Mitglieder der Findungskommissionen für die Präsident*innen- und die Kanzler*innenwahl. Er wählt die Gleichstellungsbeauftragte und den oder die Beauftragte*n für Diversität. Der Erweiterte Senat nimmt auch Stellung zum Geschäftsbericht der Hochschule. Über die gesetzlich geregelten Aufgaben hinaus, kann der Senat dem Erweiterten Senat weitere Zuständigkeiten zuweisen.

Wahlperiode
Wahlperiode Studierende

Studierende

  • Robin Antonjuk
  • Carl Mennerich
  • Andrea Matzen
  • Erik Jäger

Mit beratender Stimme

  • Präsident
  • Kanzlerin
  • Dekan*innen
  • Vorsitzender des AStA
  • Vorsitzende der Personalräte
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten
  • Gleichstellungsbeauftragte