E-Learning Tag an der Hochschule Flensburg – bereits zum dritten Mal folgten rund 20 Expertinnen und Experten aus den drei norddeutschen Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein der Einladung der „ELSE“, der E-Learning-Service-Einheit der Hochschule Flensburg.
Im Senatssitzungssaal der Hochschule diskutierten die Fachleute über die rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen. „Wir wollen die Welt in die Vorlesung holen“, so brachte es Arne Möller, der zusammen mit Rosa Arnold aus dem „ELSE“-Team die Tagung in diesem Jahr vorbereitet hatte, auf den Punkt. Experimente zum Einsatz von sogenannten Lightboards für die Präsentation von Lehrvideos oder der Austausch über verschiedene Lehr- und Lernformate in der Online-Lehre standen auf der Agenda.
Neben einem Erfahrungsaustausch über die Akkreditierung von E-Learning Kursen wurde auch sehr intensiv über die neue Auslegung des §52a Urheberrechtsgesetz diskutiert. Grund dafür sind Veränderungen in der Umsetzung des Paragraphen. Dieser behandelt die Möglichkeiten, wie digitale Lehrmaterialien online zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dafür ist eine Vergütungspflicht im Gesetz vorgesehen. Diese wird aktuell pauschal abgerechnet. Künftig soll aber zumindest für Texte eine Einzelabrechnung an die VG Wort erfolgen. Für den Vizepräsidenten Lehre, Prof. Dr. Thomas Severin, steht fest, dass der Einsatz von E-Learning Plattformen in Zukunft eine immer wichtigere Rolle in der Lehre einnehmen wird. „Dies wird allerdings durch die geplante Meldung jedes elektronisch zur Verfügung gestellten Werkes wesentlich erschwert. Wünschenswert ist es, dass hier eine deutlich praktikablere Lösung gefunden wird, damit auch die Hochschulen im digitalen Zeitalter nicht unnötig behindert werden“, so Vizepräsident Severin.