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Hochschulrat

Für die Hochschule ist er so etwas wie ein Aufsichtsrat: der Hochschulrat. Das Gremium besteht aus Vertretern und Vertreterinnen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur, die nicht der Hochschule angehören.

Insgesamt besteht der Hochschulrat aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Senat vorgeschlagen und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Bildung bestellt werden. Aus ihrer Mitte bestimmt der Hochschulrat einen Vorsitz und eine Stellvertretung. Der Hochschulrat überwacht die Entwicklung der Hochschule und wirkt an ihr mit. Dazu sprechen sie beispielsweise Empfehlungen aus und beraten zur Profilbildung der Hochschule.

Wenn es um Fragen zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre oder zur Verteilung der Finanzmittel geht, ist die Meinung des Hochschulrats ein wichtiger Faktor. Auch bei der Wahl des Präsidenten / der Präsidentin sowie des Kanzlers/der Kanzlerin ist der Hochschulrat in der Findungskommission vertreten.

Wenn Sie ganz genau wissen wollen, was die Aufgaben des Hochschulrats sind, können Sie diese im Hochschulgesetz nachlesen, unter § 19.

Der aktuelle Hochschulrat der Hochschule Flensburg begann seine vierjährige Amtsperiode am 15. Dezember 2024 und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Vorsitzende:

Dr. Gabriele Kötschau

Weitere Mitglieder:

Klaus Joachim Scheunert

Hermann G. Dethleffsen

Petra Nicolaisen

Dr. Klaus Weil (stellvertretender Vorsitzender)