Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden unter anderem Mobilitätsmaßnahmen für Studierende gefördert, sowohl für Studienaufenthalte als auch für Praktika im europäischen Ausland.
Studienaufenthalte (SMS)
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Studiums im Ausland mit Erasmus+
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
- Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.
Voraussetzungen für ein Erasmus+-Auslandsstudium
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus+-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus-Universitätscharta (ECHE)
Erasmus+ Praktika (SMP)
Studierende können ab ihrer Immatrikulation mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Erasmus+-Praktikums im Ausland
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je eine Ansprechperson an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Voraussetzungen für ein Erasmus+-Auslandspraktikum
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule (während der Bewerbung)
- Praktikum muss mindestens zwei Monate lang sein
- Praktika können für insgesamt maximal 12 Monate gefördert werden
Gut zu wissen:
- Praktika können ab zwei Monaten während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden
- Lehramtsassistenzen werden als Praktika gefördert
- Praktika können innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase gefördert werden (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist
- nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Auswahlkriterien
Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ muss fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich zu machen. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmenden bekannt zu machen. Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.
Sprachenförderung online (Online Linguistic Support)
Die Sprachenförderung online (OLS) ist Teil des Erasmus+ Programms, um Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten beim Erlernen und Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen zu unterstützen.
Die online Sprachenföderung gliedert sich in zwei Komponenten:
- je ein verpflichtender Sprachtest vor Beginn sowie im Anschluss an die Erasmus+-Mobilität, und
- ein optionaler Sprachkurs.
Erasmus+ Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten können die OLS-Sprachtests nutzen, um ihre Kenntnisse in der Lern- oder Arbeitssprache zu bewerten. Zudem erhalten Teilnehmende die Möglichkeit, interaktive Online Sprachkurse zu absolvieren, um ihre Sprachkenntnisse in der Arbeits- oder Landessprache zu verbessern.
Die Sprachenförderung wird in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Niederländisch angeboten. Diese sechs Sprachen sind die Hauptmobilitätsprachen von etwa 90 % der Erasmus+ Teilnehmenden. Zusätzlich gibt es die Sprachenförderung seit 2016 Tschechisch, Schwedisch, Dänisch, Griechisch, Polnisch und Portugiesisch. Das Ziel ist es, bis 2020 das OLS-System auf alle EU-Sprachen auszuweiten.
Der OLS-Sprachtest
Mit Ausnahme von Muttersprachlern müssen Erasmus+ Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten zwei OLS Sprachtests ablegen. Der erste Sprachtest wird vor Beginn der Mobilität absolviert, während der zweite Sprachtest zum Ende der Mobilität abgelegt wird. Mit diesen verpflichtenden Sprachtests vor und nach einer Mobilität soll die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten gemessen und dokumentiert werden – sie dienen nicht als Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung.
Der OLS-Sprachkurs
Die OLS-Sprachkurse bieten Teilnehmern und Teilnehmerinnen die Möglichkeit, während ihres Auslandsaufenthalts ihre Fremdsprachkenntnisse zu verbessern. Nach dem ersten Sprachtest werden Teilnehmende, die ein Sprachniveau von A1 bis B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens erreicht haben, automatisch zu einem Sprachkurs eingeladen. Teilnehmende die mit einem höheren Sprachniveau abgeschnitten haben, können optional einen Sprachkurs in der Landessprache oder in der getesteten Hauptarbeitssprache nutzen.
Das System funktioniert vollständig elektronisch: den Zugang zu Sprachtests und Sprachkursen erhalten Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten per Email, nach Zuteilung der entsendenden Hochschule.
Weitere Infos: www.erasmusplusols.eu
Erasmus+ Charta für Studierende
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Charta für Studierende“ geregelt, die allen Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist:
- Erasmus+ Charta für Studierende
Hinweis Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Teilnehmenden mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.
Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.