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Wie kann ich mich hochschulpolitisch engagieren?

Im Senat sind alle Mitgliedergruppen der Hochschule vertreten. Damit das wirklich funktioniert, ist es wichtig, dass alle sich engagieren und einbringen: Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung und Studierende.

Die Gremienwahlen 2024 finden bis zum 13.06. statt. Bis dahin können Stimmen hier abgegeben werden:

  • Infopoint (montags-freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr)
  • Wahlamt H 44 (montags-donnerstags von 7:00 bis 13.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr; freitags von 7:00 bis 12:30 Uhr)
  • AStA (montags-donnerstags, 9-13 Uhr)

Studierende erhalten ihre Wahlunterlagen beim AStA (Mo-Do, 9-13 Uhr).

Stell dich zur Wahl und wähle

Um dich als studentische Vertretung in den Senat wählen zu lassen, musst du innerhalb der Frist einen gültigen Wahlvorschlag bei der Wahlleitung einreichen. Die Formulare, die hierfür zu nutzen sind, findest du unten auf dieser Seite.

Warum du dich engagieren solltest? Die studentische Perspektive ist wichtig - schließlich sind die Studierenden die größte Statusgruppe an der Hochschule und ihre Interessen müssen gehört werden! Außerdem gibt es eine Aufwandsentschädigung für studentische Mitglieder in den Gremien.

Auch wenn du dich nicht selbst zur Wahl aufstellen lässt, kannst du mit deiner Stimme bei den Wahlen viel bewirken. Nutze also deine Stimme und geh wählen!

Mitarbeit in anderen Gremien

Abgesehen von der Mitwirkung im Senat oder Erweiterten Senat kannst du dich auch für die Konvente der Fachbereiche, einzelne Ausschüsse und die studentischen Gremien wie das Studierendenparlament (StuPa), den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) oder die Fachschaften aufstellen lassen.

3 Gründe für die Mitarbeit in Gremien

  1. Wenn es keine Studierendenvertretungen gibt, treffen andere Leute Entscheidungen für Euch, den Campus und Euer Studium.
  2. Du bekommst Einblicke und lernst Dinge, die im Beruf wirklich wertvoll sein werden.
  3. Als Hauptvertreter*in erhältst du eine Aufwandsentschädigung von 100 € (Senat) bzw. 50 € (Konvente) je Sitzung.