Beginn des Semesters
Beginn des Unterrichts
Ende des Unterrichts
Ende des Semesters
laut Landesverordnung vom
Die an der Hochschule festgelegten Prüfungstermine dürfen sich gemäß § 47 Abs. 3 HSG in der Regel um höchstens zwei Wochen je Semester mit den Vorlesungszeiten überschneiden.