Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage wurde im März 2024 mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes gelegt. Daher nimmt die Hochschule Flensburg elektronische Rechnungen entgegen.
Elektronische Rechnungen an die Hochschule Flensburg können als XRechnungen über das Serviceportal Schleswig-Holstein gestellt werden.
So geht's
Um der Hochschule Flensburg eine XRechnung über das Serviceportal Schleswig-Holstein übertragen zu können, müssen sich Rechnungssteller*innen zunächst unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de zu den dort genannten Bedingungen registrieren und ein Service-Konto für XRechnung einrichten. Die Nutzung des Serviceportals ist kostenfrei.
Rechnungsteller*innen können im Serviceportal zwischen zwei unterschiedlichen Übertragungswegen für die XRechnung wählen:
Weberfassung
Rechnungsdaten werden manuell über eine Eingabemaske direkt im Portal erfasst
(siehe Kurzanleitung Link)Upload
Eine bereits erstellte XRechnung kann direkt hochgeladen werden. Die hochgeladene XRechnung muss dem XML-Rechnungsstandard gemäß der europäischen Norm EN 16931 entsprechen (UBL- oder CII-Format).
PDF-Dateien gelten demnach nicht als XRechnung und können somit nicht vom System verarbeitet werden.
Inhalt der Rechnung
Die Rechnung muss die Kontaktdaten der Person enthalten, die von Seiten der Hochschule Flensburg den Auftrag erteilt hat:
- Geschäftszeichen,
- Name,
- Bereich,
- Adresse,
- E-Mail-Adresse
Nur so kann die Rechnung zugeordnet und bearbeitet werden.
Die Leitweg-ID der Hochschule Flensburg lautet 01-3005-77.