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Senat der Hochschule Flensburg fasst einstimmigen Beschluss zur Abwahl des Präsidenten

Interimskanzler Klaus-Michael Heinze steht weiterhin zur Verfügung.

Porträt Sven Tode
Sven Tode

Der Senat der Hochschule Flensburg hat in seiner 541. Sitzung am 17. Dezember 2025 im nichtöffentlichen Teil gemäß § 23 Absatz 8 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein einstimmig einen Beschluss zur Abwahl des Präsidenten Prof. Dr. habil. Sven Tode gefasst.

Grundlage für diese Entscheidung war ein seit längerem bestehender und nach übereinstimmender Einschätzung aller beteiligten Statusgruppen unheilbar gewordener Vertrauensverlust zwischen dem Präsidenten und den zentralen Organen der akademischen Selbstverwaltung sowie der Hochschulleitung. 

Der Senat betont, dass die Entscheidung ausschließlich auf der Notwendigkeit basiert, die Funktionsfähigkeit der Hochschulleitung und der gesamten Hochschule sicherzustellen. Die anstehenden Aufgaben im Bereich Lehre, Forschung, Transfer und hochschulstrategischer Weiterentwicklung erfordern eine stabile und verlässliche Führungssituation. Die Leitung der Hochschule Flensburg ist auch nach der Abwahl des Präsidenten vollumfänglich gesichert. 

Nach einem Präsidiumsbeschluss  und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur übernimmt der Vizepräsident für Studium und Lehre, Prof. Dr. Niklas Klein, kommissarisch die Aufgaben des Präsidenten. Unterstützt wird er dabei von der Vizepräsidentin für Studiengangsentwicklung, Digitalisierung, Gleichstellung und Diversität, Prof. Dr. Beatrice Podtschaske, sowie von der Vizepräsidentin für Forschung, Transfer und Nachhaltigkeit, Prof. Dr. Brigitte Clausen und dem Interimskanzler, Klaus-Michael Heinze,  sodass  die Kontinuität in der operativen und strategischen Steuerung gewährleistet bleibt. Die Hochschule Flensburg wird in den kommenden Wochen die gesetzlich vorgesehenen Schritte einleiten, um das Verfahren zur Neubesetzung der Position vorzubereiten.