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Hochschulrat der Hochschule Flensburg konstituiert sich neu

Der Hochschulrat der Hochschule Flensburg startet in eine neue Amtszeit: Dr. Gabriele Kötschau wird Vorsitzende, Dr. Klaus Weil ihr Stellvertreter. Mit frischen Impulsen und einer klaren Vision wird das Gremium die strategische Entwicklung der Hochschule weiter vorantreiben.

Vier Menschen, drei davon Männer, eine Frau, posieren für ein Gruppenbild und lächeln in die Kamera. Sie lehnen oder sitzen auf einem Tisch.
Der neu konstituierte Hochschulrat der Hochschule Flensburg, v. l. : Klaus-Joachim Scheunert, Dr. Gabriele Kötschau, Dr. Klaus Weil und Hermann. G. Dethleffsen. Auf den Foto fehlt Petra Nicolaisen.

Der Hochschulrat der Hochschule Flensburg hat sich in seiner neuen Besetzung konstituiert. Dabei wurde Dr. Gabriele Kötschau erneut zur Vorsitzenden gewählt. Ihr Stellvertreter ist abermals Dr. Klaus Weil. Gleichzeitig scheidet Dr. Rainer Ambrosy aus dem Gremium aus. Seinen Platz nimmt Klaus-Joachim Scheunert ein, der von 2004 bis 2020 Kanzler der Technischen Universität Hamburg war. Dem Hochschulrat gehören weiterhin Hermann G. Dethleffsen sowie Petra Nicolaisen an.

Wir danken der Hochschule für das entgegengebrachte Vertrauen. Gemeinsam werden wir weiterhin unsere volle Kraft dafür einsetzen, die Hochschule zu fördern und weiterzuentwickeln. Wir sehen ein großes Potenzial in der Hochschule Flensburg, das der engen Zusammenarbeit aller Gremien der Hochschule bedarf. Eine der großen Herausforderungen wird es sein, Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten für die Arbeit im Präsidium zu gewinnen, um den reibungslosen Ablauf und die Weiterentwicklung der Hochschule sicherzustellen.

Dr. Gabriele Kötschau, Vorsitzende

Der Hochschulrat, für die Hochschule Flensburg eine Art Aufsichtsrat, besteht aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Senat der Hochschule gewählt und vom Wissenschaftsministerium bestellt werden. Das Gremium begleitet und überwacht die Entwicklung der Hochschule, spricht Empfehlungen aus und wirkt an der Profilbildung mit. Es ist zudem in wichtigen Entscheidungsprozessen, etwa bei der Wahl der Hochschulleitung oder der Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung, eingebunden. Die derzeitige Amtszeit des Hochschulrats läuft bis zum 14. Dezember 2028.