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Das Eine mit dem Anderen: Rechtspopulismus, Rechtsterrorismus & Neue Rechte - verschoben!

Veranstaltung findet nicht statt.

Informationsveranstaltung des Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus Flensburg:

Veranstaltung verschoben!

Aufgrund der aktuellen Situation wurde diese Veranstaltung verschoben. Einen Ersatztermin geben wir noch bekannt.

Beschreibung

Der Mord am damaligen Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke und der antisemitisch und rassistisch motivierte Anschlag in Halle machen abermals deutlich, wovor Antifaschist*innen insbesondere seit der Selbstenttarnung des NSU gewarnt haben: In Deutschland existiert nach wie vor eine gewalttätige extreme Rechte.

Gleichzeitig zeigen sowohl diverse Ermittlungsverfahren gegen Rechtsextreme bei Polizei, Bundeswehr und Verfassungsschutz, als auch repräsentative Erhebungen wie die Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung: Elemente eines rechtsextremen Einstellungsmusters, so etwa Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, sind keine Randphänomene, sondern mitunter in großen Teilen der Gesellschaft Konsens.

Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage nach dem Zusammenhang zwischen menschenfeindlichen Einstellungen innerhalb der Gesellschaft, einer Verschiebung des öffentlichen Diskurses und rechtsextrem motivierten Gewalttaten. Im Anschluss sind alle zu einer Diskussion mit den Referent*innen des RBT eingeladen.

Wann

Dienstag, den 31.03.2020, 18:00 Uhr

Ort:

Hochschule Flensburg, Raum H14

Teilnahme und Anmeldung

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen! Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 190 begrenzt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an presse@hs-flensburg.de.

Ausschluss

Ausgeschlossen von den Veranstaltungen sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, die einer Szene mit vergleichbar rechtsextremen Anschauungen zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verwehren oder sie von diesen zu verweisen.

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