Freiversuchsregelung
Die Freiversuchsregelung findet letztmalig im laufenden Prüfungszeitraum WiSe 2021/22- II Anwendung. Alle Informationen dazu finden Sie auch hier.
Im kommenden Prüfungszeitraum SoSe 22-I wird die Freiversuchsregelung nicht fortgeführt. (Eine Ausnahme gilt gemäß § 5 (4) HEVO für Studierende mit Kindern unter 14 Jahren.)
Die Regelungen basieren auf der Corona-Hochschulrechtsergänzungsverordnung (Corona-HEVO).
Attestpflicht
Weiterhin gilt die Aussetzung der Attestpflicht für die Prüfungszeiträume WiSe 2021/22-II und SoSe 2022-I.
Sollten Sie sich also für eine Prüfung anmelden und aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, benötigen Sie kein ärztliches Attest.