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Information für Ihre Bewerbung für ein Masterstudium zum Sommersemester 2021 sowie Wintersemester 2021/22

Wenn Sie sich an der Hochschule Flensburg zum Sommersemester 2021 oder auch zum Wintersemester 2021/22 für ein Masterstudium bewerben möchten, Ihr Bachelorstudium aber noch nicht abgeschlossen haben, gilt folgendes: Grundsätzlich ist der Nachweis des zulassungsrelevanten Bachelorabschlusses bis Ende April 2021 bzw. Oktober 2021 zu erbringen. Sollte es Ihnen aus Corona-bedingten Gründen nicht möglich sein, ein oder mehrere abschlussrelevante Module bis zu diesen Terminen abzuschließen, können Sie vorläufig in den Master eingeschrieben werden. Dazu benötigen Sie ergänzend zu Ihrem Antrag eine formlose Bestätigung der oder des Modulverantwortlichen oder andere geeignete Dokumente, um nachzuweisen, dass Sie eine Prüfung wegen der Corona-Situation nicht ablegen konnten. Die fehlenden Module müssen Sie dann bis spätestens zum 30. August 2021 bzw. 28. Februar 2022 nachholen. Wird der Bachelorabschluss bis zu dem jeweiligen Termin nicht nachgewiesen und kein erneuter begründeter Antrag gestellt, wird die vorläufige Einschreibung aufgehoben.