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Maskenpflicht in Veranstaltungs- und Prüfungsräumen

Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens gilt ab dem 19.10.2020 für zwei Wochen eine neue Regelung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung:

Vom 19.10. bis 01.11.2020 gilt die Verpflichtung für Studierende, eine Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb von Veranstaltungs- und Prüfungsräumen zu tragen. Dies gilt auch, wenn Sie derselben Kohorte angehören. Auch innerhalb einer Kohorte muss für diesen Zeitraum die Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Nur in den Fällen, in denen in den Veranstaltungs- und Prüfungsräumen ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, bleibt es dabei, dass eine Verpflichtung zur Mund-Nase-Bedeckung nicht besteht.

Bitte halten Sie sich an diese Vorgaben und helfen Sie so mit, dass wir alle gesund bleiben.